Behinderte Menschen im Beruf
a) Beratung von
schwerbehinderten Menschen, Arbeitgebern oder deren
Beauftragten
Die
Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf des
Kreises Lippe führt Beratungsgespräche
durch. Diese erfolgen überwiegend im Betrieb oder auch
im Rahmen von Hausbesuchen bei schwerbehinderten
Menschen. Priorität
bei der Beratung im Rahmen von
Kündigungsschutzverfahren haben in den Betrieben, die
betrieblichen Helfergruppen (Betriebsrat/Personalrat,
Arbeitgeberbeauftragte oder die
Schwerbehindertenvertretung) und die schwerbehinderten
Menschen.
Beratungen vor Ort oder auch per Telefon werden auch im
Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben
durchgeführt.
b) Kündigungsschutzverfahren
Im Rahmen des Kündigungsschutzes beraten die
Fachstelle des Kreises Lippe Betriebe und betroffene
Mitarbeiter.
Im Verfahrensablauf beantragen die Betriebe beim Landschaftsverband
Westfalen-Lippe zunächst die Zustimmung zur
Kündigung der schwerbehinderten Person. Der
Landschaftsverband wendet sich dann an die Fachstelle
für behinderte Menschen im Beruf mit der Bitte,
entsprechende Ermittlungen zu führen. Nach
Anhörung der Parteien führt die Fachstelle im
Betrieb ein Einigungsgespräch mit dem Ziel, die
Kündigung des Arbeitnehmers abzuwenden. Über das
Ergebnis des Einigungsgespräches erhält der
Landschaftsverband dann eine Rückmeldung. Führt
das Gespräch zu keiner Einigung, entscheidet der
Landschaftsverband aufgrund der Stellungnahme der
Fachstelle, die mit einem Entscheidungsvorschlag endet.
c) Begleitende
Hilfen
Nach einer entsprechenden Beratung auf Anforderung des
Betriebes können die individuellen Probleme des
Mitarbeiters gegebenenfalls mit technischen Hilfsmitteln
ausgeglichen werden. Bei speziellen Problemen kann der
technische Fachdienst des Integrationsamtes des
Landschaftsverbandes mit hinzugezogen werden.
In Einzelfällen kommen auch Hilfen zum Erreichen des
Arbeitsplatzes, zur Gründung einer selbständigen
Existenz oder zur Beschaffung einer behindertengerechten
Wohnung in Betracht.