HilfeimhäuslichenBereich

Willkommen im Kreis Lippe

Skip Navigation LinksKreis Lippe - Konzern Kreis Lippe - Fachbereich Jugend, Familie, Soziales und Bildung

Hilfe zur häuslichen Pflege

Zur Sicherstellung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" und zur Förderung und Sicherstellung der häuslichen Pflege werden pflegebedürftigen Personen und/oder ihren Angehörigen Geld und Sachleistungen auf Antrag zur Verfügung gestellt. Diese Leistungen werden einkommens- und vermögensabhängig gewährt.

 

Das Pflegegeld wird als Pauschalbetrag gezahlt und soll den Pflegebedürftigen in die Lage versetzen, ehrenamtlich tätigen Pflegekräften eine Anerkennung zukommen zu lassen. Es dient damit der Aufrechterhaltung der Pflegebereitschaft.

Der sozialhilferechtliche Anspruch auf Pflegesachleistungen (Kosten eines Pflegedienstes) wird nach den Besonderheiten des Einzelfalles bemessen. Im Gegensatz zu den Leistungen der Pflegeversicherung ist die Sozialhilfe nicht auf festgesetzte Höchstbeträge begrenzt. Der Umfang der Leistungen wird aufgrund der Feststellungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Pflegegutach-ten bemessen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den mit den ambulanten Pflegediensten abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen.

Ansprechpartner: 

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.