Hilfe zur vollstationären Pflege in
Einrichtungen
Nach Prüfung Ihres Antrages wird über
die Übernahme der Kosten einer vollstationären
Pflegeeinrichtung entschieden (
Antrag,
Ansprechpartner und
Merkblatt
zum Download).
Dies kommt insoweit in Betracht, soweit kein eigenes
Einkommen und/oder Vermögen und vorrangige
Ansprüche gegen Dritte (Pflegekasse, Pflegewohngeld,
Unterhaltsbeiträge von Kindern) vorhanden ist.
In jedem
Fall ist bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf
Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz zu stellen.
Voraussetzung für Leistungen nach dem
Pflegeversicherungsgesetz ist das Vorliegen von
Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen I, II, III). Die
Feststellung erfolgt durch eine Begutachtung durch den
Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK).
In begründeten Einzelfällen können auch
Hilfesuchende, die nicht mindestens die Voraussetzungen der
Pflegestufe I erfüllen (sog. Pflegestufe "0"), auf
Antrag Leistungen des Sozialhilfeträgers
erhalten.
Wichtiger Hinweis: In diesen Fällen ist vor
Heimaufnahme wegen der Kostenübernahme immer eine
vorherige Rücksprache mit dem Träger der
Sozialhilfe erforderlich.
Die Pflegeeinrichtung muss einen Versorgungsvertrag und
eine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen
abgeschlossen haben, um mit den Pflegekassen und dem
Sozialhilfeträger abrechnen zu
können. Weitere Informationen können dem Pflegeinformations-System des Kreises
Lippe entnommen werden.
Hilfe
bei teilstationärer Pflege
Die Kosten der
Kurzzeitpflege werden übernommen für eine
Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre
Behandlung des Pflegebedürftigen oder wenn
vorübergehend eine häusliche Pflege nicht
möglich oder nicht ausreichend ist (insbesondere bei
Erkrankung oder Urlaub der Pflegeperson).
Während
die Leistungen der Pflegekasse bei Kurzzeitpflege auf die
Dauer von vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt ist,
werden die Leistungen der Sozialhilfe nach den
Besonderheiten des Einzelfalles auch für einen
längeren Zeitraum gewährt. Durch die
Übernahme der Kosten der Kurzzeitpflege für einen
nach den individuellen Bedürfnissen bemessenen
Zeitraum soll dem/der Pflegebedürftigen die
Möglichkeit eröffnet werden, in die
häusliche Umgebung zurückzukehren.
Auch durch die
Übernahme der Kosten für die Tagespflege und
Nachtpflege soll dem /der Pflegebedürftigen ein
möglichst langer Verbleib in der häuslichen
Umgebung eröffnet werden.
Betreutes
Wohnen
Die Angebote
an Wohnmöglichkeiten mit Betreuung sind so
unterschiedlich wie die Vorstellungen und Wünsche der
Bürger und Bürgerinnen, die sich über diese
Möglichkeiten näher informieren möchten. Die
vorliegende
Angebotszusammenstellung soll helfen,
sich über die bestehenden Angebote im Kreis Lippe zu
informieren, zu vergleichen, und dann schnell den richtigen
Ansprechpartner zum Angebot zu finden.