Pflege in Heimen

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Hilfe zur vollstationären Pflege in Einrichtungen
Nach Prüfung Ihres Antrages wird über die Übernahme der Kosten einer vollstationären Pflegeeinrichtung entschieden (AntragAnsprechpartner und Merkblatt zum Download).

Dies kommt insoweit in Betracht, soweit kein eigenes Einkommen und/oder Vermögen und vorrangige Ansprüche gegen Dritte (Pflegekasse, Pflegewohngeld, Unterhaltsbeiträge von Kindern) vorhanden ist.

In jedem Fall ist bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz zu stellen.

Voraussetzung für Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen I, II, III). Die Feststellung erfolgt durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK).

In begründeten Einzelfällen können auch Hilfesuchende, die nicht mindestens die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen (sog. Pflegestufe "0"), auf Antrag Leistungen des Sozialhilfeträgers erhalten. 

Wichtiger Hinweis: In diesen Fällen ist vor Heimaufnahme wegen der Kostenübernahme immer eine vorherige Rücksprache mit dem Träger der Sozialhilfe erforderlich.

Die Pflegeeinrichtung muss einen Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen abgeschlossen haben, um mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger abrechnen zu können. Weitere Informationen können dem Pflegeinformations-System des Kreises Lippe entnommen werden.

 

Hilfe bei teilstationärer Pflege
Die Kosten der Kurzzeitpflege werden übernommen für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder wenn vorübergehend eine häusliche Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist (insbesondere bei Erkrankung oder Urlaub der Pflegeperson).

Während die Leistungen der Pflegekasse bei Kurzzeitpflege auf die Dauer von vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt ist, werden die Leistungen der Sozialhilfe nach den Besonderheiten des Einzelfalles auch für einen längeren Zeitraum gewährt. Durch die Übernahme der Kosten der Kurzzeitpflege für einen nach den individuellen Bedürfnissen bemessenen Zeitraum soll dem/der Pflegebedürftigen die Möglichkeit eröffnet werden, in die häusliche Umgebung zurückzukehren.

Auch durch die Übernahme der Kosten für die Tagespflege und Nachtpflege soll dem /der Pflegebedürftigen ein möglichst langer Verbleib in der häuslichen Umgebung eröffnet werden.

Betreutes Wohnen
Die Angebote an Wohnmöglichkeiten mit Betreuung sind so unterschiedlich wie die Vorstellungen und Wünsche der Bürger und Bürgerinnen, die sich über diese Möglichkeiten näher informieren möchten. Die vorliegende Angebotszusammenstellung soll helfen, sich über die bestehenden Angebote im Kreis Lippe zu informieren, zu vergleichen, und dann schnell den richtigen Ansprechpartner zum Angebot zu finden.

Aktuelles

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