Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Fachbereich Jugend, Familie, Soziales und Bildung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Personen, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben, dauerhaft voll
erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus
eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können,
können einen Antrag auf Grundsicherung zur Sicherung
des Lebensunterhalts stellen.
Die Aufwendungen umfassen neben den Regelleistungen,
Mehrbedarfen und Unterkunfts- und Heizkosten auch einmalige
Leistungen.
Der Kreis Lippe als Träger der Sozialhilfe hat diese
Aufgabe für Personen außerhalb von
Einrichtungen (i.d.R. Personen, die das 65.
Lebensjahr vollendet haben) durch Satzung auf die
Städte und Gemeinden delegiert.
Soweit die Hilfe teilstationär (bei
Menschen mit Behinderungen in Werkstätten, die
außerhalb von Behinderteneinrichtungen wohnen)
gewährt wird, erfolgt die Sachbearbeitung durch den
Kreis.
Formulare zum
Download:
Grundsicherungsantrag mit Merkblatt
Nachprüfungsbogen für die
Weitergewährung
Aktuelles
Es liegen keine Termine vor.
Ansprechpartner
Buchstaben: A - G; M; Z
Frau Anders
Tel.: 05231/623260
Fax: 05231/630113405
Kontakt aufnehmen
Buchstaben: H - K; O; T; U; V
Frau Dux
Tel.: 05231/623261
Fax: 05231/630113408
Kontakt aufnehmen
Buchstaben: L; N; P - S; W - Y
Frau Reese
Tel.: 05231/623240
Fax: 05231/630113403
Kontakt aufnehmen