GrundsicherungbeiErwerbsminderung

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können, können einen Antrag auf Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen.

Die Aufwendungen umfassen neben den Regelleistungen, Mehrbedarfen und Unterkunfts- und Heizkosten auch einmalige Leistungen.

Der Kreis Lippe als Träger der Sozialhilfe hat diese Aufgabe für Personen außerhalb von Einrichtungen (i.d.R. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben) durch Satzung auf die Städte und Gemeinden delegiert.

Soweit die Hilfe teilstationär (bei Menschen mit Behinderungen in Werkstätten, die außerhalb von Behinderteneinrichtungen wohnen) gewährt wird, erfolgt die Sachbearbeitung durch den Kreis.

Formulare zum Download:
Grundsicherungsantrag mit Merkblatt
Nachprüfungsbogen für die Weitergewährung

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.

Ansprechpartner

Buchstaben: A - G; M; Z
Frau Anders
Tel.: 05231/623260
Fax: 05231/630113405
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Buchstaben: H - K; O; T;  U; V
Frau Dux
Tel.: 05231/623261
Fax: 05231/630113408
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Buchstaben: L; N; P - S; W - Y
Frau Reese
Tel.: 05231/623240
Fax: 05231/630113403
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