Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Fachbereich Jugend, Familie, Soziales und Bildung
Unterhaltssicherung
für freiwillig Wehrdienstleistende sowie für
Wehrübende
Die Leistungen zur Unterhaltssicherung (USG) werden auf
Antrag dem Wehrpflichtigen gewährt, damit dieser
seinen finanziellen Verpflichtungen, die schon vor der
Einberufung bestanden, auch weiterhin nachkommen kann.
Der im Arbeitsverhältnis stehende Wehrübende
bekommt den Verdienstausfall ersetzt. Der selbständige
Wehrübende erhält spezifizierte Leistungen
(vorherige Beratung).
Zu
den Leistungen der Unterhaltssicherung zählen
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für
freiwillig Wehrdienstleistende
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Unterhaltsleistungen sind für
Wehrdienstleistende und ihre Ehepartner/eingetragene
Lebenspartnerschaften, Kinder (elterliche
Sorge), sowie in besonderen Fällen auch an
Eltern bzw. sonstige Familienangehörige
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Ersatz der Mietkosten (Mietbeihilfe) sowie ggf.
Übernahme der Kosten für ein Eigenheim
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Ersatz von Versicherungsbeiträgen
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Hilfen für Selbständige/Inhaber von
Betrieben
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Übernahme von Stundungszinsen für Kredite
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Einzelleistungen (Übernahme von
Unterhaltsverpflichtungen)
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für
Wehrübende
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Ersatz des Verdienstausfalles bei abhängig
Beschäftigten
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Leistungen für Selbständige.
Örtlich zuständig ist die Behörde, in
deren Bereich zum Zeitpunkt des festgesetzten
Dienstanstrittstermins der gewöhnliche Aufenthalt
ist.
Die Anträge nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
sollten möglichst bald nach Erhalt des
Einberufungsbescheides gestellt werden. Das
Antragsrecht erlischt 3 Monate nach Beendigung des
Wehrdienstes.
Antragsunterlagen erhalten Sie beim
Kreis Lippe
3.4.1 Unterhaltssicherung
z. Hd. Herrn Büker
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Aktuelles
Es liegen keine Termine vor.
Ansprechpartner
Herr Büker
Zimmer 323
Tel.: 05231/62323
Fax: 05231/630115203
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