Unterhaltssicherung

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Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienstleistende sowie für Wehrübende

Die Leistungen zur Unterhaltssicherung (USG) werden auf Antrag dem Wehrpflichtigen gewährt, damit dieser seinen finanziellen Verpflichtungen, die schon vor der Einberufung bestanden, auch weiterhin nachkommen kann.
Der im Arbeitsverhältnis stehende Wehrübende bekommt den Verdienstausfall ersetzt. Der selbständige Wehrübende erhält spezifizierte Leistungen (vorherige Beratung).

 Zu den Leistungen der Unterhaltssicherung zählen

  • für freiwillig Wehrdienstleistende
    • Unterhaltsleistungen sind für Wehrdienstleistende und ihre Ehepartner/eingetragene Lebenspartnerschaften, Kinder (elterliche Sorge), sowie in besonderen Fällen auch an Eltern bzw. sonstige Familienangehörige
    • Ersatz der Mietkosten (Mietbeihilfe) sowie ggf. Übernahme der Kosten für ein Eigenheim
    • Ersatz von Versicherungsbeiträgen
    • Hilfen für Selbständige/Inhaber von Betrieben
    • Übernahme von Stundungszinsen für Kredite
    • Einzelleistungen (Übernahme von Unterhaltsverpflichtungen)
  • für Wehrübende
    • Ersatz des Verdienstausfalles bei abhängig Beschäftigten
    • Leistungen für Selbständige.

    Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich zum Zeitpunkt des festgesetzten Dienstanstrittstermins der gewöhnliche Aufenthalt ist.

    Die Anträge nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sollten möglichst bald nach Erhalt des Einberufungsbescheides gestellt werden. Das Antragsrecht erlischt 3 Monate nach Beendigung des Wehrdienstes.

    Antragsunterlagen erhalten Sie beim
        Kreis Lippe
        3.4.1 Unterhaltssicherung
        z. Hd. Herrn Büker
        Felix-Fechenbach-Str. 5
        32756 Detmold

Aktuelles

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Ansprechpartner

Herr Büker
Zimmer 323
Tel.: 05231/62323
Fax: 05231/630115203
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