Pflegeberatung

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Pflegeberatung

 
"Wenige sollten im Alter allein wegen des Risikos der Pflegebedürftigkeit zu Sozialhilfe-Empfängern werden!"

Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung, die mit Gesetz vom 26. Mai 1994 eingeführt wurde, und erstmals zum 01.07.2008 reformiert wurde, haben pflegebedürftige Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung.
Die Pflegekassen sind durch den Gesetzgeber verpflichtet worden, in enger Zusammenarbeit mit der Kommune trägerunabhängige Pflegestützpunkte einzurichten. Pflegebedürftige und deren Angehörige haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf eine trägerunabhängige, umfassende Beratung.

 

Kurzbeschreibung der Pflegeberatung:

  • umfassende Information über die Leistungsangebote der Pflegekassen
  • umfassende Information über die örtlichen Hilfsangebote im sozialen Bereich, einschließlich komplementärer (ergänzender) Dienste, Selbsthilfegruppen, Begegnungsstätten
  • Information über die Anbieter von Hilfsmitteln
  • Beratung auf dem Hintergrund der Vermeidung von Überversorgungen und Vermittlung von Hilfen
  • Koordination verschiedener Hilfen
  • Beratung und Information zur Finanzierung von notwendigen Hilfen (Kontaktherstellung, Leistungsübersicht, Unterstützung bei Antragstellungen)

Ziel soll die Information über vorhandene wohnortnahe Hilfen und die Unterstützung zur Schaffung von Auswahlmöglichkeiten zwischen bedarfsgerechten Leistungsanbietern sein.

Broschüre:

Wegweiser
Neue Wohnformen 2010



Weitere Informationen erhalten Sie im Kreishaus von:

Gudrun Caesar
Tel.: 05231/62-446
E-Mail: g.caesar@lippe.de


Beate Duzella

Tel.: 05231/62-3141
E-Mail: b.duzella@lippe.de


 
Oliver Busch

Tel.: 05231/62-3421
E-Mail: o.busch@lippe.de