Kreis Lippe
-
Konzern Kreis Lippe
-
Fachbereich Jugend, Familie und Zukunftsaufgaben
Pflegeberatung
"Wenige sollten im Alter allein wegen des Risikos der
Pflegebedürftigkeit zu Sozialhilfe-Empfängern
werden!"
Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung, die mit Gesetz vom
26. Mai 1994 eingeführt wurde, und erstmals zum
01.07.2008 reformiert wurde, haben pflegebedürftige
Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung.
Die Pflegekassen sind durch den Gesetzgeber verpflichtet
worden, in enger Zusammenarbeit mit der Kommune
trägerunabhängige Pflegestützpunkte
einzurichten. Pflegebedürftige und deren
Angehörige haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf
eine trägerunabhängige, umfassende Beratung.
Kurzbeschreibung der Pflegeberatung:
-
umfassende Information über die Leistungsangebote
der Pflegekassen
-
umfassende Information über die örtlichen
Hilfsangebote im sozialen Bereich, einschließlich
komplementärer (ergänzender) Dienste,
Selbsthilfegruppen, Begegnungsstätten
-
Information über die Anbieter von Hilfsmitteln
-
Beratung auf dem Hintergrund der Vermeidung von
Überversorgungen und Vermittlung von Hilfen
-
Koordination verschiedener Hilfen
-
Beratung und Information zur Finanzierung von notwendigen
Hilfen (Kontaktherstellung, Leistungsübersicht,
Unterstützung bei Antragstellungen)
Ziel soll die Information über vorhandene wohnortnahe
Hilfen und die Unterstützung zur Schaffung von
Auswahlmöglichkeiten zwischen bedarfsgerechten
Leistungsanbietern sein.