Pflegekonferenz
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Kreise und kreisfreien
Städte verpflichtet, eine den örtlichen
Anforderungen entsprechende und die Trägervielfalt
berücksichtigende pflegerische Angebotsstruktur
sicherzustellen (Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen,
§ 2).
Die Angebote sollen den Pflegebedürftigen ortsnah mit
hoher Qualität zur Verfügung stehen. Hierzu
sollen die Kreise und kreisfreien Städte
Pflegekonferenzen einrichten und deren
Geschäftsführung übernehmen
(Landespflegegesetz
Nordrhein-Westfalen, § 5).
Zur Umsetzung der in diesem Gesetz und in den §§
8 und 9 SGB XI vorgegebenen Aufgaben hat der Kreis Lippe
seit dem 28.02.1996 eine Pflegekonferenz eingerichtet.
Aufgabe der Pflegekonferenz ist die Mitwirkung bei der
Sicherung und quantitativen Weiterentwicklung der
pflegerischen Angebotsstruktur einschließlich der
notwendigen komplementären Hilfen.
Hierzu gehören insbesondere:
-
die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung,
-
die Förderung der Beteiligung von Betroffenen an
Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den
Kommunen,
-
die Hinwirkung auf eine koordinierte Aufgabenwahrnehmung
im Aufgabenfeld der an der Pflege beteiligten Akteure,
insbesondere im Bereich der Beratung und des
Fallmanagements.
Allgemeine Erfahrungsberichte der Heimaufsicht sind
regelmäßig in die Beratungen einzubeziehen.
Mitglieder der Pflegekonferenz
Mitglieder der Pflegekonferenz sind neben dem Kreis,
Vertreter von Pflegeinrichtungen einschließlich der
Bewohnerbeiräte oder der Vertrauenspersonen,
Pflegekassen und der Medizinische Dienst der
Krankenversicherung, der kommunalen Seniorenvertretung und
eine angemessene Zahl von Beteiligten der
Arbeitsgemeinschaften der örtlichen Selbsthilfegruppen
Pflegebedürftiger, Behinderter und chronisch Kranker,
ihrer Angehörigen und gesetzlichen Betreuer.
Kreisangehörige Gemeinden können Vertreterinnen
und Vertreter entsenden. Andere an der pflegerischen
Versorgung beteiligte Institutionen oder Organisationen
können hinzugezogen werden.
Vertreter der Kreispflegekonferenz
Die konstituierende Sitzung der Kreispflegekonferenz in
Lippe hat am 28.02.1996 stattgefunden. Sie setzt sich
zusammen aus Vertretern:
-
des Kreises Lippe
-
der Städte und Gemeinden
-
der Fraktionen des Ausschusses Schulen, Kultur, Sport,
Soziales und Gesundheit
-
der vollstationären Pflegeeinrichtungen
-
der teilstationären Pflegeeinrichtungen
-
der ambulanten Pflegedienste
-
psychossozialer Leistungsanbieter
-
der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und
privatgewerblicher Anbieter
-
der Landesverbände der Pflegekasse
-
der örtlichen Pflegekasse
-
des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
-
der kommunaler Seniorenvertretungen
-
der Wohnberatungsstelle
-
der Fachseminare Altenpflege
-
Mitarbeiter aus dem Pflegestützpunkt
Weitere an der pflegerischen Versorgung beteiligte
sachkundige Institutionen werden im Einzelfall
hinzugezogen.
Geschäftsordnung
Mit der am 24.02.2005 verabschiedeten Geschäftsordnung
wurde ein weiterer wichtiger Schritt für eine
verbesserte Transparenz über aktuelle Entwicklungen
und Diskussionen in der Pflege realisiert.
Am 10.06.2009 gab sich die lippische Pflegekonferenz ein
Handlungsleitbild, welches als Richtschnur und verbindliche
Verpflichtung alle Teilnehmer der Pflegekonferenz in der
Zusammenarbeit unterstützt.