Pflegekonferenz

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Pflegekonferenz

 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende und die Trägervielfalt berücksichtigende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen (Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen, § 2).

Die Angebote sollen den Pflegebedürftigen ortsnah mit hoher Qualität zur Verfügung stehen. Hierzu sollen die Kreise und kreisfreien Städte Pflegekonferenzen einrichten und deren Geschäftsführung übernehmen (Landespflegegesetz
Nordrhein-Westfalen, § 5).

Zur Umsetzung der in diesem Gesetz und in den §§ 8 und 9 SGB XI vorgegebenen Aufgaben hat der Kreis Lippe seit dem 28.02.1996 eine Pflegekonferenz eingerichtet.

Aufgabe der Pflegekonferenz ist die Mitwirkung bei der Sicherung und quantitativen Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur einschließlich der notwendigen komplementären Hilfen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung,
  • die Förderung der Beteiligung von Betroffenen an Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen,
  • die Hinwirkung auf eine koordinierte Aufgabenwahrnehmung im Aufgabenfeld der an der Pflege beteiligten Akteure, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements.

Allgemeine Erfahrungsberichte der Heimaufsicht sind regelmäßig in die Beratungen einzubeziehen.



Mitglieder der Pflegekonferenz

 

Mitglieder der Pflegekonferenz sind neben dem Kreis, Vertreter von Pflegeinrichtungen einschließlich der Bewohnerbeiräte oder der Vertrauenspersonen, Pflegekassen und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, der kommunalen Seniorenvertretung und eine angemessene Zahl von Beteiligten der Arbeitsgemeinschaften der örtlichen Selbsthilfegruppen Pflegebedürftiger, Behinderter und chronisch Kranker, ihrer Angehörigen und gesetzlichen Betreuer. Kreisangehörige Gemeinden können Vertreterinnen und Vertreter entsenden. Andere an der pflegerischen Versorgung beteiligte Institutionen oder Organisationen können hinzugezogen werden.

 

Vertreter der Kreispflegekonferenz

 

Die konstituierende Sitzung der Kreispflegekonferenz in Lippe hat am 28.02.1996 stattgefunden. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern:

  • des Kreises Lippe
  • der Städte und Gemeinden
  • der Fraktionen des Ausschusses Schulen, Kultur, Sport, Soziales und Gesundheit
  • der vollstationären Pflegeeinrichtungen
  • der teilstationären Pflegeeinrichtungen
  • der ambulanten Pflegedienste
  • psychossozialer Leistungsanbieter
  • der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und privatgewerblicher Anbieter
  • der Landesverbände der Pflegekasse
  • der örtlichen Pflegekasse
  • des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
  • der kommunaler Seniorenvertretungen
  • der Wohnberatungsstelle
  • der Fachseminare Altenpflege
  • Mitarbeiter aus dem Pflegestützpunkt

Weitere an der pflegerischen Versorgung beteiligte sachkundige Institutionen werden im Einzelfall hinzugezogen.


Geschäftsordnung

 
Mit der am 24.02.2005 verabschiedeten Geschäftsordnung wurde ein weiterer wichtiger Schritt für eine verbesserte Transparenz über aktuelle Entwicklungen und Diskussionen in der Pflege realisiert.

Am 10.06.2009 gab sich die lippische Pflegekonferenz ein Handlungsleitbild, welches als Richtschnur und verbindliche Verpflichtung alle Teilnehmer der Pflegekonferenz in der Zusammenarbeit unterstützt.