6.1_KGPK

Willkommen im Kreis Lippe

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Kommunale Gesundheits- und Pflegekonferenz
für den Kreis Lippe (KGPK)

 
Vor dem Hintergrund einer kreisweiten Steuerung und auf Grundlage eines ganzheitlichen Ansatzes zur offensiven Nutzung der sich ergebenden Synergien und Chancen ist die Zusammenlegung der Gesundheitskonferenz und der Pflegekonferenz zur "Kommunalen Gesundheits- und Pflegekonferenz für den Kreis Lippe" (KGPK) erfolgt.

Es liegt eine enger thematischer Bezug beider inhaltlichen Bereiche, jedoch mit spezifischer Ausgestaltung, vor. Die Grundlagen zeigen sich insbesondere mit Blick

  • auf den demografischen Wandel,
  • Schnittstellen und
  • Übergangsmanagement.

Die Kommunale Gesundheits- und Pflegekonferenz für den Kreis Lippe versteht sich entsprechend als ein beratendes Gremium auf der Basis des ÖGDG und des Landespflegegesetzes, sowie weitere Gesetze des Bundes zugleich Grundlagen der Arbeit bilden können.
 
Sie wendet sich an die Fachöffentlichkeit und ist demnach eine mittelbar für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Lippe tätige Institution zur Verbesserung der Versorgungslage durch Zusammenarbeit und Koordinierung.
 
Ihr gehören neben den benannten Mitgliedern des Kreistags in spezifischer Ausgestaltung die Ärzteverbände, die Apothekerkammer, die Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen, Kranken- und Pflegekassen, ambulante und stationäre Pflegedienstanbieter, Kliniken, etc. als Vertreter/-innen an.
 
Über die zweimal im Jahr tagende Kommunale Gesundheits- und Pflegkonferenz hinaus erfolgt die praktische Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen: