Amtsvormundschaften

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Amtsvormundschaften/ Amtspflegschaften: 

 
Die Wahrnehmung von Vormundschaften erfolgt durch Bestellung des Vormundschaftsgerichts bei Minderjährigkeit der Eltern (Gesetzliche Vormundschaft) oder Entzug der elterlichen Sorge (Bestellte Vormundschaft). Der Vormund ist eine Fachkraft, der seine Haupttätigkeit im Bereich der Jugendhilfe entwickelt und entfaltet. Die Aufgabe besteht darin, jungen Menschen in einer belasteten Lebenslage Ersatz für die fehlende Ausübung der Personensorge anzubieten, die von den eigenen Eltern nicht mehr oder zeitlich befristet nicht wahrgenommen werden kann.

Die Vormundschaft umfasst die rechtliche Vertretung von Minderjährigen. Sie gliedert sich in die Personen- und Vermögenssorge:

Personensorge beinhaltet u.a.:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Gesundheitsfürsorge
  • Recht auf Antragsstellung
  • Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. Rente, Unterhalt, Jugendhilfe)
  • Religiöse Erziehung
  • Vertretung des Kindes beispielsweise in Kindergarten, Schule, Beruf

Vermögenssorge:

  • Regelung der Erbangelegenheiten und Vermögensverwaltung

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.

Ansprechpartner

Kreis Lippe- Der Landrat

6.1 Jugend, Familie und Zukunftsaufgaben                                                  
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32756 Detmold

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05231 / 62-418

Herr Schröder   
05231 / 62-413