Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Fachbereich Jugend, Familie und Zukunftsaufgaben
Amtsvormundschaften/ Amtspflegschaften:
Die Wahrnehmung von Vormundschaften erfolgt durch
Bestellung des Vormundschaftsgerichts bei
Minderjährigkeit der Eltern (Gesetzliche
Vormundschaft) oder Entzug der elterlichen Sorge (Bestellte
Vormundschaft). Der Vormund ist eine Fachkraft, der seine
Haupttätigkeit im Bereich der Jugendhilfe
entwickelt und entfaltet. Die Aufgabe besteht darin,
jungen Menschen in einer belasteten Lebenslage Ersatz
für die fehlende Ausübung der Personensorge
anzubieten, die von den eigenen Eltern nicht mehr oder
zeitlich befristet nicht wahrgenommen werden kann.
Die Vormundschaft umfasst die rechtliche Vertretung von
Minderjährigen. Sie gliedert sich in die Personen- und
Vermögenssorge:
Personensorge beinhaltet u.a.:
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Aufenthaltsbestimmungsrecht
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Gesundheitsfürsorge
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Recht auf Antragsstellung
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Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. Rente,
Unterhalt, Jugendhilfe)
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Religiöse Erziehung
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Vertretung des Kindes beispielsweise in Kindergarten,
Schule, Beruf
Vermögenssorge:
Aktuelles
Es liegen keine Termine vor.
Ansprechpartner
Kreis Lippe- Der
Landrat
6.1 Jugend, Familie
und
Zukunftsaufgaben
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Frau Solle
05231 / 62-418
Herr Schröder
05231 / 62-413