Beurkundungen
Wir beurkunden
für Sie:
·
Anerkennung
der Vaterschaft
·
Zustimmung
der Mutter
·
Mutterschaftsanerkenntnis
·
Zustimmung
des Ehemannes zum Vaterschaftsanerkenntnis (gilt für
ein Kind, das während bestehender Ehe von einem
anderen Mann gezeugt wurde)
·
Unterhaltsverpflichtung
(auch während eines lfd. Scheidungsverfahrens)
·
Vaterschaftsanerkennung
mit Zustimmung der Mutter vor Geburt des Kindes
·
Erklärung
über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen
Sorge (diese ist ebenfalls vor Geburt des
Kindes möglich)
Für jede Beurkundung ist unbedingt eine telefonische
Terminvereinbarung notwendig.
Fachinformationen
Gebührenrahmen:
Kostenfrei
Benötigte
Unterlagen:
Individuell
abhängig von der Art der Beurkundung
Besonderheiten:
Die
Beteiligten müssen persönlich zur Beurkundung im
Jugendamt erscheinen. Hierzu ist eine
telefonische Terminvereinbarung bei den zuständigen
Fachkräften notwendig.
Formulare:
Es sind
keine Formulare abrufbar. Die Beantragung kann nicht
telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeit:
Entfällt