Kindertagesbetreuung/Kindergartenbeiträge

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Kindertagesbetreuung

 

In diesem Aufgabengebiet ist die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder in Gruppen durch die Förderung bereitgestellter Plätze in Tageseinrichtungen zu gewährleisten. Zur Zeit werden 4.884 Plätze für Kinder im Alter von drei Monaten bis 14 Jahre betreut.

Hierzu werden die Kosten für Bau, Einrichtung und Betrieb der Kindertagesstätten für die Kindertagesstätten gefördert und Elternbeiträge zur Refinanzierung dieser Betriebskosten erhoben. In Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung wird der Bedarfsplan für die zukünftige Entwicklung der Plätze und Einrichtungen laufend fortgeschrieben.

 

Kindergartenbeiträge

Wir berechnen und setzen die Elternbeiträge entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern fest.

Beitragsrechner für Elternbeiträge
Hier kommen Sie zum Beitragsrechner für die Elternbeiträge für Kinder in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten und Kindertagespflege.


Fachinformationen


Benötigte Unterlagen:

  • Erklärung zum Elterneinkommen (im Kindergarten erhältlich),
  • Belege über sämtliche bezogene Einkünfte.

Besonderheiten:

Allgemeine Öffnungszeiten montags bis freitags 8.00 - 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach Absprache.

Formulare:

 Merkblatt  über die Erhebung von Elternbeiträgen

Rechtliche Grundlage:

  • § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Erziehung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
  • § 90 Abs. 3 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  •  Satzung über Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Lippe (gültig ab 01.08.2011).

 

 

 

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.