Negativ-Bescheinigung (Alleinsorgeberechtigte)

Willkommen im Kreis Lippe

Skip Navigation LinksKreis Lippe - Konzern Kreis Lippe - Fachbereich Jugend, Familie und Zukunftsaufgaben

Wie weise ich das alleinige Sorgerecht nach?

Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind. 
 
Wenn Ihr Kind in den zuständigen Städten und Gemeinden des Kreises Lippe geboren ist, können Sie sich die Negativbescheinigung vom Jugendamt des Kreises Lippe ausstellen lassen. Wenn Sie zwar Im Kreisgebiet wohnen, Ihr Kind jedoch nicht hier geboren wurde, so fordern wir für Sie die Sorgeerklärung bei dem Jugendamt, das für den Geburtsort Ihres Kindes zuständig ist, an. Elternteile, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das Gerichtsurteil als Nachweis über die Alleinsorge.

 

Fachinformationen

Gebührenrahmen:
Die Negativbescheinigung wird kostenlos ausgestellt.

Besonderheiten:
Melden Sie sich telefonisch bei den zuständigen SachbearbeiterInnen des Jugendamtes (Beistandschaft) und geben Sie den Namen, Geburtstag und -ort ihres Kindes an. Eine indivduelle Beratung kann telefonisch stattfinden.

Formulare:
Es sind keine Formulare abrufbar. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Rechtliche Grundlage:
Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen nach § 58a des Sozialgesetzbuches VIII 

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.