Kreis Lippe
-
Konzern Kreis Lippe
-
Fachbereich Jugend, Familie und Zukunftsaufgaben
Wie weise ich das
alleinige Sorgerecht nach?
Eine nicht mit dem Vater
verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch
eine Negativbescheinigung nachweisen, die vom Jugendamt
ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt,
dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine
übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des
Kindes registriert sind.
Wenn Ihr Kind in den zuständigen Städten und
Gemeinden des Kreises Lippe geboren ist, können Sie
sich die Negativbescheinigung vom Jugendamt des Kreises
Lippe ausstellen lassen. Wenn Sie zwar Im Kreisgebiet
wohnen, Ihr Kind jedoch nicht hier geboren wurde, so
fordern wir für Sie die Sorgeerklärung bei dem
Jugendamt, das für den Geburtsort Ihres Kindes
zuständig ist, an. Elternteile, denen das alleinige
Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das
Gerichtsurteil als Nachweis über die Alleinsorge.
Fachinformationen
Gebührenrahmen:
Die Negativbescheinigung wird kostenlos ausgestellt.
Besonderheiten:
Melden Sie sich telefonisch bei den zuständigen
SachbearbeiterInnen des Jugendamtes (Beistandschaft) und
geben Sie den Namen, Geburtstag und -ort ihres Kindes an.
Eine indivduelle Beratung kann telefonisch stattfinden.
Formulare:
Es sind keine Formulare abrufbar. Die Beantragung kann
nicht telefonisch erfolgen.
Rechtliche Grundlage:
Auskunft über die Nichtabgabe von
Sorgeerklärungen nach § 58a des
Sozialgesetzbuches VIII
Aktuelles
Es liegen keine Termine vor.