62 Jugendgerichtshilfe

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Jugendgerichtshilfe

 
Laut § 52 SGB VIII Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz hat das Jugendamt nach Maßgabe der §§ 38 und 50 Abs.3 des Jugendgerichtsgesetzes im Verfahren mitzuwirken.
§ 38 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) besagt, dass die Vertreter der Jugendgerichtshilfe die "erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte" im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung bringt. "Sie unterstützen zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind".

Kurzbeschreibung der Aufgabenfelder

  • Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe ab dem 14. Lebensjahr mit Beginn der Strafmündigkeit
  • Einladungsschreiben nach Erhalt der Anklageschrift, Gespräch mit dem Beschuldigten, eventuell mit den Sorgeberechtigten, Recherchen im Umfeld.
  • Bei schweren Delikten vor dem Jugendschöffengericht :
    persönliche Teilnahme an den Verhandlungen mit Abgabe einer Stellungnahme
  • Anfertigung eines Berichtes für den Jugendrichter und der Staatsanwaltschaft
  • Stellungnahme zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Jugendlichen (14-18 Jahre)
  • Stellungnahme, ob bei Heranwachsenden (18-21 Jahre) das Jugendstrafrecht noch zur Anwendung kommen sollte (§ 105 JGG)
  • Vermittlung und Überwachung von gerichtlich verfügten Arbeitsauflagen
  • Durchführung und Überwachung von Auflagen und Weisungen (Täter-Opfer-Ausgleich, Teilnahme an Kursen)
  • Beratung von Eltern

Fachinformationen

 
Gebührenrahmen:
Die Leistungen werden kostenfrei erbracht
 
Benötigte Unterlagen:
Zeugnisse, Berufsausbildungsverträge, etc. (steht im Anschreiben)
 
Formulare:
Entfällt
 
Rechtliche Grundlage
  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)

AnsprechpartnerIn



Regionalbüro Oerlinghausen Rathausplatz 5,
33813 Oerlinghausen
 
Frau Lange
Tel: 05202 / 99366-12
Bearbeitung der Arbeitsauflagen für Oerlinghausen, Augustdorf, Leopoldshöhe und Schlangen;
Wahrnehmung der Kammer- und Schöffengerichtstermine für die o.g. Bezirke


Regionalbüro Blomberg
  
Bahnhofstr. 13-15,
32825 Blomberg

Herr Brüggemann
05265 / 9559-16
Alle Kammer- und Schöffentermine 



Frau Entgelmeier
Tel: 05235 / 50931-21
Kontakt aufnehmen
Bearbeitung der Arbeitsauflagen für Blomberg, Horn-Bad Meinberg, Schieder-Schwalenberg und Lügde, wahrgenommnen

Sonstige JGH-Angelegenheiten werden von den Mitarbeiterinnen im ASD bearbeitet 

 


Regionalbüro Dörentrup

Poststraße 11,
32694 Dörentrup

Herr Brüggemann
05265 / 9559-16
Bearbeitung der Arbeitsauflagen für Dörentrup, Extertal, Kalletal und Barntrup;
Wahrnehmung der Kammer- und Schöffengerichtstermine für die o.g. Bezirke.