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Allgemeiner Sozialdienst des Jugendamtes
Die Jugendhilfe insgesamt umfasst Leistungen für junge
Menschen und Familien. Der allgemeine Sozialdienst ist ein
Fachdienst innerhalb der Jugendhilfe mit dem Schwerpunkt
erzieherischer Hilfen gemäß SGB VIII.
Der Dienst steht allen hilfesuchenden Kinder, Jugendlichen
und Familien als erster Ansprechpartner zur Verfügung.
Ihren jeweiligen AnsprechpartnerIn im ASD, qualifizierte
Dipl. SozialarbeiterInnen, Dipl.
SozialpädagogInnen, finden Sie in den drei
Regionalbüros (Ansprechpartner) des Kreisjugendamtes
mit den dazugehörigen Außenstellen.
Kurzbeschreibung der Aufgaben:
Sicherstellung des Schutzes und des Wohlergehens von
Kindern
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Allgemeine Beratung junger Menschen
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Jugendgerichtshilfe
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Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern und
Kinder
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Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen
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Beratung und Unterstützung in familiären
Krisensituationen
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Unterstützung von Alleinerziehenden
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Hilfen für Eltern und Kinder innerhalb und
außerhalb ihrer Familien
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Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen sowie
anderen Institutionen
Alle Dienstleistungen unterliegen der Vertraulichkeit, der
Verschwiegenheit und den Bestimmungen des Datenschutzes.
Fachinformationen
Gebührenrahmen:
Die wesentlichen Beratungsleistungen werden kostenfrei
erbracht. Soweit die im Einzelfall benötigte Hilfe
nicht mehr durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Allgemeinen Sozialdienstes selbst erbracht werden kann, z.
B. wenn ein Kind in einem Heim oder einer Pflegefamilie
untergebracht werden muss, werden Kostenbeiträge von
den Eltern erhoben. Die Berechnung eines Kostenbeitrages
erfolgt in der Regel in einem persönlichen
Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter/einer
Mitarbeiterin der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Benötigte Unterlagen:
Je nach gewünschter Hilfe werden unterschiedliche
Unterlagen und Dokumente benötigt. Der jeweilige
Bedarf wird im persönlichen Beratungsgespräch
ermittelt.
Besonderheiten:
Die Dienstleistungen können von allen Bürgerinnen
und Bürgern ohne jede Zugangsbeschränkung in
Anspruch genommen werden.
Der Allgemeine Sozialdienst betreut die Bürgerinnen
und Bürger von zwölf Städten und Gemeinden
in Lippe:
Regionalbüro Oerlinghausen (Standort
Oerlinghausen, Rathausplatz 5) für Augustdorf,
Leopoldshöhe, Oerlinghausen, Schlangen
Regionalbüro Blomberg (Standort Blomberg,
Bahnhofstr. 13) für Blomberg, Horn-Bad Meinberg,
Lügde, Schieder- Schwalenberg
Regionalbüro Dörentrup (Standort
Dörentrup, Poststr. 11) für Barntrup,
Dörentrup, Extertal, Kalletal
Die Städte Detmold, Lage, Lemgo und Bad Salzuflen
werden durch die dortigen Stadtjugendämter versorgt.
Öffnungszeiten:
Termine für persönliche Beratungsgespräche
werden individuell vereinbart und können auch im
persönlichen Umfeld des Hilfesuchenden stattfinden.
Wegen der Vielzahl der Außendiensttermine der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen
Sozialdienstes empfiehlt sich eine vorherige telefonische
Kontaktaufnahme. Grundsätzlich sind jedoch die
Regionalbüros (RB) montags bis freitags in der Zeit
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr mit einer Mitarbeiterin/einem
Mitarbeiter besetzt, der die Wünsche Ratsuchender
entgegennimmt und für die Weitergabe der Nachrichten
sorgt.
Formulare:
Es sind keine Formulare abrufbar. Die Beantragung kann
nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeit:
Entfällt
Rechtliche Grundlage:
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)