Beistandschaften
Wir bieten alleinerziehenden Vätern und
Müttern kostenlose Beratung und
Unterstützung:
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in Unterhaltsfragen,
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bei der Vaterschaftsfeststellung,
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bei der Regelung von Unterhaltsansprüchen
Minderjähriger,
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bei Unterhaltsfragen bei jungen Menschen (bis zum 21.
Lebensjahr) an.
Eine Beistandschaft kann durch den Elternteil, bei dem das
Kind lebt, durch einen Antrag eingerichtet werden.
Der Beistand vertritt die Interessen des Kindes und
kümmert sich, je nach Anliegen des Elternteils, um den
Kindesunterhalt oder die Feststellung der Vaterschaft.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht
eingeschränkt. Die Beistandschaft kann jederzeit
wieder von dem beantragenden Elternteil aufgehoben werden.
Die Beistandschaft kann auch durch einen Vormund des Kindes
(Vormund nach § 1776 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB)
eingerichtet werden.
Fachinformationen
Gebührenrahmen:
Grundsätzlich entstehen keine Verwaltungskosten; im
gerichtlichen Verfahren können jedoch Kosten
anfallen.
Benötigte Unterlagen:
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Personalausweis,
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Geburtsurkunde des Kindes,
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vorhandene Urkunden (z.B. Vaterschaftsanerkennung),
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Unterhaltstitel (soweit vorhanden),
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Urteile in der Sache (soweit vorhanden)
Besonderheiten:
Ihre
AnsprechpartnerInnen finden Sie in den drei
Regionalbüros, für das Regionalbüro
Dörentrup derzeit noch im Kreishaus (Ansprechpartner).
Termine für persönliche
Beratungsgespräche werden individuell
vereinbart. Wegen der Teilnahme an
Gerichtsverhandlungen empfiehlt sich eine vorherige
telefonische Terminabsprache mit der zuständigen
Fachkraft.
Rechtliche Grundlage:
§§ 55, 59 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB
VIII), §§ 1712 ff Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB).
Weitere Informationen:
Aktuell liegen keine weiteren Informationen vor.