Beistandschaft

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Beistandschaften

 
Wir bieten alleinerziehenden Vätern und Müttern kostenlose Beratung und Unterstützung: 

  • in Unterhaltsfragen,
  • bei der Vaterschaftsfeststellung,
  • bei der Regelung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger,
  • bei Unterhaltsfragen bei jungen Menschen (bis zum 21. Lebensjahr) an.

Eine Beistandschaft kann durch den Elternteil, bei dem das Kind lebt, durch einen Antrag eingerichtet werden.

Der Beistand vertritt die Interessen des Kindes und kümmert sich, je nach Anliegen des Elternteils, um den Kindesunterhalt oder die Feststellung der Vaterschaft.

Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann jederzeit wieder von dem beantragenden Elternteil aufgehoben werden.

Die Beistandschaft kann auch durch einen Vormund des Kindes (Vormund nach § 1776 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB) eingerichtet werden.

 

Fachinformationen

Gebührenrahmen:

Grundsätzlich entstehen keine Verwaltungskosten; im gerichtlichen Verfahren können jedoch Kosten anfallen. 

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis,
  • Geburtsurkunde des Kindes,
  • vorhandene Urkunden (z.B. Vaterschaftsanerkennung),
  • Unterhaltstitel (soweit vorhanden),
  • Urteile in der Sache (soweit vorhanden)

Besonderheiten:

Ihre AnsprechpartnerInnen finden Sie in den drei Regionalbüros, für das Regionalbüro Dörentrup derzeit noch im Kreishaus (Ansprechpartner).
Termine für persönliche Beratungsgespräche werden individuell vereinbart.  Wegen der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen empfiehlt sich eine vorherige telefonische Terminabsprache mit der zuständigen Fachkraft.

Rechtliche Grundlage:

§§ 55, 59 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), §§ 1712 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). 

Weitere Informationen:

Aktuell liegen keine weiteren Informationen vor.

 

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.

AnsprechpartnerIn

Regionalbüro Oerlinghausen  
Rathausplatz 5
33813 Oerlinghausen

Frau Schwichtenhövel
Tel: 05202 / 99366-14
Zuständig für Augustdorf, Leopoldshöhe, Oerlinghausen, Schlangen


Regionalbüro Blomberg          Bahnhofstr. 13-15
32825 Blomberg

Frau Walter 
Tel: 05235 / 50931-23
Zuständig für Blomberg, Lügde, Schieder-Schwalenberg

Frau Schönhoff
Tel: 05235 / 50931-25

Zuständig für Horn-Bad Meinberg



Regionalbüro Dörentrup  
Poststraße 11
32694 Dörentrup

Frau Niederst
Tel: 05265 / 9559-21
Zuständig für Buchstabe I-J,
L-Z

Frau Stetza
Tel: 05265 / 9559-25
Zuständig für Buchstabe 
A-H, K