Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Fachbereich Jugend, Familie und Zukunftsaufgaben
Regionale Schulpsychologische Beratung Lippe (RSB-L)
Die Regionale Schulpsychologische Beratung Lippe (RSB L)
ist zuständig für die Städte und Gemeinden.
Ein Team von psychologischen Fachkräften steht den
Ratsuchenden bei schulbezogenen Fragestellungen zur
Verfügung.
Aufgaben der Schulpsychologie:
Schulpsychologie unterstützt Schülerinnen und
Schüler beispielsweise bei folgenden Fragen:
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Wie kann ich mich besser motivieren?
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Wie kann ich Lernstoff besser strukturieren und
behalten?
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Wie kann ich mit meinen Mitschülern besser klar
kommen?
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Wie werde ich mutiger und gelassener in Stresssituationen
wie z.B. Klassenarbeiten?
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Was kann ich tun, wenn ich in der Schule ausgegrenzt oder
schikaniert werde?
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Welche Schullaufbahn ist für mich richtig?
Schulpsychologie unterstützt Eltern beispielsweise bei
folgenden Fragen:
Mein Kind...
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hat Schwierigkeiten beim Erlernen des
Lesens, des Schreibens
oder des Rechnens.
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lernt nicht genug, hat keine
Lust auf Schule, hat schlechte
Schulleistungen.
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kann sich nicht konzentrieren.
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hat Angst vor
Klassenarbeiten oder Angst in
die Schule zu gehen.
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fühlt sich in der Schule
ausgegrenzt oder
schikaniert.
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benötigt besondere Förderung,
damit es sich in der Schule nicht langweilt.
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Welche Schullaufbahn ist richtig
für mein Kind?
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Ich komme mit dem Lehrer meines Kindes
nicht klar.
Schulpsychologie unterstützt Lehrerinnen und Lehrer
Schulpsychologie unterstützt Lehrerinnen und Lehrer
Fall- oder anlassbezogen durch schulpsychologische Beratung
zur Diagnostik, Intervention und Prävention:
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Schulleitungsmitglieder
z.B. in der Ausübung ihrer
Leitungsfunktion durch Supervision und Coaching.
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Lehrerinnen und
Lehrer
z.B. bei der Wahrnehmung ihrer diagnostischen
und pädagogischen Aufgaben durch Lehrerfortbildung
und Supervision. z.B. bei der Wahrnehmung ihrer
diagnostischen und pädagogischen Aufgaben durch
Lehrerfortbildung und Supervision.
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Beratungslehrerinnen und
Beratungslehrer
z.B. durch Fortbildung bei der Entwicklung
professioneller Beratungskompetenz und in der
Ausübung ihrer Tätigkeit durch Supervision und
Coaching. z.B. durch Fortbildung bei der Entwicklung
professioneller Beratungskompetenz und in der
Ausübung ihrer Tätigkeit durch Supervision und
Coaching.
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andere schulinterne Berater
z.B. Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter durch Supervision und Coaching.
Schulpsychologie unterstützt Schulen beispielsweise
bei:
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bei der Weiterentwicklung ihres Beratungskonzepts.
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bei Fragen der Organisations- und Schulprofilentwicklung.
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bei der (Weiter-)Entwicklung und Evaluation effizienter
Unterrichts- und Förderkonzepte.
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durch schulklassenbezogene Beratungsangebote.
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im Zusammenhang mit Notfällen, der Bewältigung
und Prävention von Krisen.
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bei der Kooperation mit anderen
Unterstützungssystemen, z.B. Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe insbesondere bei der Umsetzung
des Kinderschutzes in der Schule
Grundsätze schulpsychologischer Arbeit
Schulpsychologie begleitet und unterstützt die am
Schulleben Beteiligten bei der Bewältigung schwieriger
Situationen und bei der Schulentwicklung und fördert
die vertrauensvolle und konstruktive Kooperation.
Dafür sind folgende Prinzipien Voraussetzung:
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Freier Zugang
Beratung in Anspruch zu nehmen fällt
manchmal schwer. Die Schwelle zur Beratung sollte daher
möglichst niedrig sein. Schülerinnen und
Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitung und
Schulaufsicht haben grundsätzlich einen freien und
direkten Zugang zur schulpsychologischen Beratung.
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Freiwilligkeit
Menschen können sich nur selbst
ändern. Schulpsychologische Beratung ist für
die Ratsuchenden grundsätzlich freiwillig.
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Kostenfreiheit
Schulpsychologische Diagnostik und Beratung ist für
die Ratsuchenden grundsätzlich kostenfrei.
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Unabhängigkeit und Neutralität
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen orientieren
ihre Beratung und ihr fachliches Handeln an den Anliegen
der Ratsuchenden. Sie nehmen im Schulsystem und in der
Beratungsarbeit eine allparteiliche Position ein um
Rollenkonflikte zu vermeiden. Ihre fachlichen
Stellungnahmen sind (unter Beachtung bestehender Gesetze
und Verordnungen) unabhängig. Sie sind tätig
auf der Grundlage der berufsethischen Grundsätze und
Qualitätsansprüche.
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Schweigepflicht
Wer Rat sucht, muss sich darauf verlassen
können, dass seine Informationen geschützt
sind. Für die schulpsychologische Diagnostik und
Beratung besteht eine Schweigepflicht (§ 203 StGB)
Rechtliche Grundlagen der Schulpsychologie in
Nordrhein-Westfalen
Der Erlass zu Aufgaben, Laufbahn,
Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierung von
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bildet seit Beginn
des Jahres 2007 die Rechtsgrundlage schulpsychologischer
Arbeit. Gegenüber dem Erlass aus dem Jahr 1984 wurde
das Tätigkeitsprofil der Schulpsychologie deutlich
erweitert.
Schulpsychologie ist in NRW eine gemeinsame Aufgabe des
Landes und der der Kommunen. Die Kooperation zwischen
Kreisen/kreisfreien Städten und dem Land NRW wird
über individuelle Rahmenvereinbarungen festgelegt und
über ein gemeinsames regionales Einsatzmanagement
fortlaufend konkretisiert und abgestimmt. Grundlage der
Rahmenvereinbarung bildet eine Mustervereinbarung.
Beratung in der Schule ist Aufgabe aller Lehrerinnen und
Lehrer. Schulpsychologie unterstützt Schule bei der
Professionalisierung von Beratung.
Krisenintervention und -prävention ist nach den
Ereignissen von Erfurt, Emsdetten und Winnenden ein
wichtiges Handlungsfeld von Schule und Schulpsychologie
geworden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit
dem Städtetag, dem Landkreistag, dem Städte- und
Gemeindebund und der Unfallkasse NRW Empfehlungen zur
schulpsychologischen Krisenintervention in Schulen
entwickelt.