21_Freistellung vom Wehr- und Zivildienst

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Freistellung vom Wehr- und Zivildienst

Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungssetzes 2008 am 09.08.2008 hat das frühere Verfahren auf Unabkömmlichstellung eine grundlegende Änderung erfahren.

Das bisherige Verfahren der Unabkömmlichstellung wird vom Kreis Lippe nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall durchgeführt.

In Friedenszeiten tritt nunmehr an die Stelle des bisherigen Verfahrens ein Verfahren auf Zurückstellung vom Wehrdienst.

Die wesentlichen Änderungen:

  • Ab sofort können Antragsberechtigte (Eltern, Arbeitgeber oder Dienstbehörde des Wehrpflichtigen) entsprechende Anträge direkt beim zuständigen Kreiswehrersatzamt stellen.
  • Die Zustimmung des Wehrpflichtigen ist erforderlich.
  • Gegen die abschließende Entscheidung steht dem Antragsteller der Verwaltungsrechtsweg offen.
  • Es besteht jetzt auch die Möglichkeit, für einen dualen Bildungsgang vom Wehr-/Zivildienst zurückgestellt zu werden.
Wissenswertes:
Anträge auf Freistellung können über die jeweilige Hilfsorganisation beim Kreis Lippe gestellt werden.

Anträge auf Zurückstellung vom Zivildienst können an das Bundesamt für den Zivildienst in Köln gerichtet werden.

Rechtsgrundlagen:
Wehrpflichtgesetz (WPflG)
Zivildienstgesetz (ZDG)

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag      08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag                 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.

Weitere Informationen zur Unabkömmlichstellung finden Sie hier:

Ansprechpartner
Jürgen Kuhlmann
Zimmer 374
Telefon: 05231/62-374
Telefax: 05231/62777
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