Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Fachbereich Ordnung und Gesundheit
Freistellung vom Wehr- und Zivildienst
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Mit Inkrafttreten des
Wehrrechtsänderungssetzes 2008 am 09.08.2008
hat das frühere Verfahren auf
Unabkömmlichstellung eine grundlegende
Änderung erfahren.
Das bisherige Verfahren der
Unabkömmlichstellung wird vom Kreis Lippe nur
noch im Spannungs- und Verteidigungsfall
durchgeführt.
In Friedenszeiten tritt nunmehr an die Stelle des
bisherigen Verfahrens ein Verfahren auf
Zurückstellung vom Wehrdienst.
Die wesentlichen Änderungen:
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Ab sofort können Antragsberechtigte (Eltern,
Arbeitgeber oder Dienstbehörde des
Wehrpflichtigen) entsprechende Anträge
direkt beim zuständigen Kreiswehrersatzamt
stellen.
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Die Zustimmung des Wehrpflichtigen ist
erforderlich.
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Gegen die abschließende Entscheidung steht
dem Antragsteller der Verwaltungsrechtsweg offen.
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Es besteht jetzt auch die Möglichkeit,
für einen dualen Bildungsgang vom
Wehr-/Zivildienst zurückgestellt zu werden.
Wissenswertes:
Anträge auf Freistellung können über
die jeweilige Hilfsorganisation beim Kreis
Lippe gestellt werden.
Anträge auf Zurückstellung vom
Zivildienst können an das Bundesamt für
den Zivildienst in Köln gerichtet werden.
Rechtsgrundlagen:
Wehrpflichtgesetz (WPflG)
Zivildienstgesetz (ZDG)
Öffnungszeiten:
Montag bis
Freitag 08:00 -
12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
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Aktuelles
Es liegen keine Termine vor.
Weitere Informationen zur Unabkömmlichstellung finden
Sie hier:
Ansprechpartner
Jürgen Kuhlmann
Zimmer 374
Telefon: 05231/62-374
Telefax: 05231/62777
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