Fahrlehrerangelegenheiten und Fahrschulaufsicht
Kurzbeschreibung der Aufgabe:
Betreuung der in Lippe ansässigen Fahrschulen
(ca. 90) und FahrlehrerInnen (ca. 400)
Wissenswertes zum Thema /
Anspruchsvoraussetzungen:
Die Tätigkeit als FahrlehrerIn ist erlaubnispflichtig.
Folgende Grundvoraussetzungen müssten Sie
erfüllen, um eine Erlaubnis erlangen zu können:
-
im Besitz der Fahrerlaubnis aller Klassen mit
entsprechendem Fahrpraxisnachweis sein
-
körperlich und geistig gesund sein
-
zuverlässig sein (keine Vorstrafen o. ä.)
-
über eine abgeschlossene Berufsausbildung und die
erforderliche fachliche Eignung verfügen
(erfolgreiches Ablegen der mehrteiligen Prüfung nach
Abschluß der Ausbildung)
Die vom Antragsteller zu bezahlende Ausbildung umfasst
mindestens 5 Monate theoretischen Unterricht an einer
Fahrlehrerausbildungstätte und 4 Monate Praktikum bei
einer anerkannten Ausbildungsfahrschule.
Wollen Sie eine eigene Fahrschule betreiben oder die
gesetzlich vorgesehenen Nachschulungsseminare
durchführen, benötigen Sie hierfür eine
besondere Erlaubnis. Neben der Fahrlehrerlaubnis sind eine
Mindestzeit als aktiver Fahrlehrer sowie weitere Nachweise
erforderlich.
Nach Erteilung der Fahrlehr- oder Fahrschulerlaubnis wird die
Tätigkeit regelmäßig von der
Genehmigungsbehörde überprüft.
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig?
Welche Unterlagen notwendig sind, hängt von der Art der
beantragten Erlaubnis ab. Wir informieren Sie gerne. Nach dem
Fahrlehrergesetz können Sie alle Anträge formlos
stellen.
Rechtsgrundlagen:
Fahrlehrergesetz (FahrlG) und
Ausführungsbestimmungen
Welche Kosten entstehen?
Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter "Weitere
Informationen".
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 07:30 Uhr -
12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr