22_Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten

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Fahrlehrerangelegenheiten und Fahrschulaufsicht


Kurzbeschreibung der Aufgabe:
Betreuung der in Lippe ansässigen Fahrschulen (ca. 90) und FahrlehrerInnen (ca. 400)

Wissenswertes zum Thema / Anspruchsvoraussetzungen:
Die Tätigkeit als FahrlehrerIn ist erlaubnispflichtig. Folgende Grundvoraussetzungen müssten Sie erfüllen, um eine Erlaubnis erlangen zu können:

  • im Besitz der Fahrerlaubnis aller Klassen mit entsprechendem Fahrpraxisnachweis sein
  • körperlich und geistig gesund sein
  • zuverlässig sein (keine Vorstrafen o. ä.)
  • über eine abgeschlossene Berufsausbildung und die erforderliche fachliche Eignung verfügen (erfolgreiches Ablegen der mehrteiligen Prüfung nach Abschluß der Ausbildung)
Die vom Antragsteller zu bezahlende Ausbildung umfasst mindestens 5 Monate theoretischen Unterricht an einer Fahrlehrerausbildungstätte und 4 Monate Praktikum bei einer anerkannten Ausbildungsfahrschule.

Wollen Sie eine eigene Fahrschule betreiben oder die gesetzlich vorgesehenen Nachschulungsseminare durchführen, benötigen Sie hierfür eine besondere Erlaubnis. Neben der Fahrlehrerlaubnis sind eine Mindestzeit als aktiver Fahrlehrer sowie weitere Nachweise erforderlich.

Nach Erteilung der Fahrlehr- oder Fahrschulerlaubnis wird die Tätigkeit regelmäßig von der Genehmigungsbehörde überprüft.

Welche Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig?

Welche Unterlagen notwendig sind, hängt von der Art der beantragten Erlaubnis ab. Wir informieren Sie gerne. Nach dem Fahrlehrergesetz können Sie alle Anträge formlos stellen.

Rechtsgrundlagen:
Fahrlehrergesetz (FahrlG) und Ausführungsbestimmungen

Welche Kosten entstehen?

Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter "Weitere Informationen".

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag      07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag             14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.

Weitere Informationen

Ansprechpartner
Herr Bierwagen
Zimmer 263
Telefon: 05231/62-2630
Telefax: 05231/62184
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