Gewerbliche Personenbeförderung
Der Kreis Lippe erteilt Erlaubnisse nach dem
Personenbeförderungsgesetz für den Betrieb von
Taxen, Mietwagen und den Zubringerverkehr mit PKW.
Hinweis:
Für sämtliche Erlaubnisse für die
Personenbeförderung mit Bussen und für den
Linienverkehr ist die Bezirksregierung Detmold (Dezernat
25, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold) zuständig.
Wissenswertes:
Die gewerbliche oder entgeltliche
Beförderung von Personen ist fast immer
erlaubnispflichtig. Neue Taxikonzessionen können
aufgrund der gesetzlichen Beschränkung der Anzahl nur
sehr selten erteilt werden. Wenn die Übernahme eines
bestehenden Taxi-Unternehmens nicht möglich ist,
bleibt als Möglichkeit meist nur die Genehmigung von
Mietwagen, die von der Fahrzeugzahl her nicht
beschränkt sind.
Der Unternehmer muss seine Fachkunde, Zuverlässigkeit
und seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
Für ausführliche Auskünfte rund um die
Genehmigungen für den Verkehr mit Mietwagen und Taxi
steht für Sie unter "Weitere Informationen" ein
Merkblatt zur Verfügung. Empfehlenswert ist in diesem
Zusammenhang, sich auch über das
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zu informieren.
Die Erlaubnis wird maximal für vier Jahre erteilt und
ist dann erneut zu beantragen.
Antragstellung:
Die notwendigen Antragsunterlagen finden
Sie unter "Weitere Informationen".
Rechtsgrundlagen:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen
im Personenverkehr (BOKraft), Freistellungs-Verordnung,
Berufszugangsverordnung für den
Straßenpersonenverkehr (PBZugV), Taxi-Ordnung und
Tarif (Verordnungen des Kreises Lippe), Kostenverordnung
für Amtshandlungen im entgeltlichen oder
geschäftsmäßigen Personenverkehr mit
Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
Kosten:
Eine Kostenübersicht finden Sie unter
"Weitere Informationen".
Öffnungszeiten:
Montag -
Freitag 07:30
Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag,
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr