22_Gewerblicher Güterkraftverkehr

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Gewerblicher Güterkraftverkehr


Kurzbeschreibung der Aufgabe:

Erteilung von Erlaubnissen für den gewerblichen Gütertransport innerhalb der Bundesrepublik oder der EG (Gemeinschaftslizenz).

Wissenswertes zum Thema / Anspruchsvoraussetzungen:

Der gewerbliche Transport von Gütern wird erlaubnispflichtig, wenn das hierfür benutzte Fahrzeug (inklusive etwaiger Anhänger) ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 To überschreitet. Unter dieser Grenze und für den Werksverkehr (Transport eigener Güter durch den Unternehmer) ist keine Erlaubnis erforderlich. Die Aufnahme eines Werksverkehrs muss jedoch vor Beginn der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Güterverkehr in Münster gemeldet werden.

Der Antragsteller muss seine Fachkunde, seine Zuverlässigkeit und seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.

Die Erteilung einer Genehmigung an Ich-AG´s ohne den Nachweis, dass dem Antragsteller tatsächlich ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung steht, ist in der Regel nicht möglich.

Die Tätigkeit als "Selbstständiger Kraftfahrer" mit Fahrzeugen, die vom Auftraggeber gestellt werden, ist rechtlich genauso problematisch. Im Regelfall liegt hier ein Fall der sogenannten Scheinselbstständigkeit vor. Eine verbindliche Klärung wird auf Antrag des Fahrers von der zuständigen Rentenversicherung vorgenommen.

Auch der Einsatz von Fremdfahrzeugen kann rechtlich problematisch werden, wenn das Fahrzeug mit Fahrer zur Verfügung gestellt wird. Bei Fragen hierzu ist vor der Aufnahme des Verkehrs eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Hauptzollamt Bielefeld, Abteilung FKS,  Werner-Bock-Str. 25 - 29, 33602 Bielefeld (Tel. 0521/3047-0) dringend geboten.

Die Anforderungen für Erlaubnis und Lizenz sind identisch.

Für ausführliche Auskünfte rund um die Erlaubnisse nach dem Güterkraftverkehrsgesetz steht Ihnen unter "Weitere Informationen" ein Merkblatt zur Verfügung. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang, sich auch über das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zu informieren.

Welche Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig?

Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie unter "Weitere Informationen".

Rechtsgrundlagen:

Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und Ausführungsbestimmungen

Welche Kosten entstehen?

Eine Kostenübersicht finden Sie unter "Weitere Informationen".

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag            07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag     14:00 Uhr - 17:00 Uhr


                                   

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