Gewerblicher Güterkraftverkehr
Kurzbeschreibung der Aufgabe:
Erteilung von Erlaubnissen für den gewerblichen
Gütertransport innerhalb der Bundesrepublik oder der
EG (Gemeinschaftslizenz).
Wissenswertes zum Thema /
Anspruchsvoraussetzungen:
Der gewerbliche Transport von Gütern wird
erlaubnispflichtig, wenn das hierfür benutzte Fahrzeug
(inklusive etwaiger Anhänger) ein zulässiges
Gesamtgewicht von 3,5 To überschreitet. Unter dieser
Grenze und für den Werksverkehr (Transport eigener
Güter durch den Unternehmer) ist keine Erlaubnis
erforderlich. Die Aufnahme eines Werksverkehrs muss jedoch
vor Beginn der zuständigen Außenstelle des
Bundesamtes für Güterverkehr in Münster
gemeldet werden.
Der Antragsteller muss seine Fachkunde, seine
Zuverlässigkeit und seine finanzielle
Leistungsfähigkeit nachweisen.
Die Erteilung einer Genehmigung an Ich-AG´s ohne den
Nachweis, dass dem Antragsteller tatsächlich ein
entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung steht, ist in
der Regel nicht möglich.
Die Tätigkeit als "Selbstständiger Kraftfahrer"
mit Fahrzeugen, die vom Auftraggeber gestellt werden, ist
rechtlich genauso problematisch. Im Regelfall liegt hier
ein Fall der sogenannten Scheinselbstständigkeit vor.
Eine verbindliche Klärung wird auf Antrag des Fahrers
von der zuständigen Rentenversicherung vorgenommen.
Auch der Einsatz von Fremdfahrzeugen kann rechtlich
problematisch werden, wenn das Fahrzeug mit Fahrer zur
Verfügung gestellt wird. Bei Fragen hierzu ist vor der
Aufnahme des Verkehrs eine direkte Kontaktaufnahme mit dem
Hauptzollamt Bielefeld, Abteilung FKS,
Werner-Bock-Str. 25 - 29, 33602 Bielefeld (Tel.
0521/3047-0) dringend geboten.
Die Anforderungen für Erlaubnis und Lizenz sind
identisch.
Für ausführliche Auskünfte rund um die
Erlaubnisse nach dem Güterkraftverkehrsgesetz steht
Ihnen unter "Weitere Informationen" ein Merkblatt zur
Verfügung. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang,
sich auch über das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
zu informieren.
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung
notwendig?
Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie unter "Weitere
Informationen".
Rechtsgrundlagen:
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und
Ausführungsbestimmungen
Welche Kosten entstehen?
Eine Kostenübersicht finden Sie unter "Weitere
Informationen".
Öffnungszeiten:
Montag -
Freitag 07:30
Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag 14:00 Uhr -
17:00 Uhr