Schwer- und Großraumtransporte
Kurzbeschreibung der Aufgabe:
Für Transporte, bei denen
die Abmessungen und/oder Gewichte die allgemein nach der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
zugelassenen Grenzwerte überschreiten ist ein
besonderes Genehmigungsverfahren notwendig. Zweck des
Verfahrens ist es, durch Auflagen und Bedingungen sowie
ggf. Festlegung eines speziellen Fahrweges die Sicherheit
des allgemeinen Verkehrs während des Transports zu
gewährleisten und die Durchführung des Transports
möglichst unproblematisch und gefahrlos zu
ermöglichen.
Wissenswertes zum Thema /
Anspruchsvoraussetzungen:
Um Aufgaben wirtschaftlich erledigen zu können ist
angefangen von der Landwirtschaft über das Baugewerbe
bis hin zu allen Industriezweigen der Einsatz von
Großgeräten und -maschinenanlagen notwendig.
Eine Überführung auf öffentlichen
Straßen ist häufig nur unter Überschreitung
der nach §§ 32 und 34 StVZO zulässigen
Abmessungen und Gewichten möglich.
In Lippe werden pro Jahr ca. 800 genehmigungspflichtige
Großraum-/Schwertransporte durchgeführt. Hinzu
kommen noch eine Fülle von Fahrten, die Unternehmen im
Rahmen von sogenannten Dauergenehmigungen in unbegrenzter
Anzahl durchführen dürfen sowie
Militärtransporte.
Je nach Umfang der Abweichungen muss z. B. ein bestimmter
Fahrweg festgelegt, die Fahrzeit etwa auf die Nachstunden
begrenzt und die Begleitung durch ein Sicherungsfahrzeug
oder die Polizei vorgeschrieben werden.
Vor Erteilung der Genehmigung werden in einem
Anhörverfahren die Kreise und kreisfreien Städte,
deren Bezirk durchfahren wird, die
Straßenbaulastträger, die Polizei und die
Deutsche Bahn um Stellungnahme gebeten. Auch wenn alle
Beteiligten um die Eilbedürftigkeit wissen und die
Anhörung mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel
erfolgt, kann das Verfahren je nach Länge der
zurückzulegenden Wegstrecke schon einmal mehrere Tage
dauern. Stellen Sie Ihre Anträge daher bitte i.d.R.
mindestens 2 Wochen vor Transportbeginn.
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung
notwendig?
Der Antrag ist
mindestens 2 Wochen vor
Transportbeginn zu stellen.
Tipp: Als am effektivsten hat sich die
Abwicklung per Telefax herausgestellt. Senden Sie Ihre
Anträge an den Kreis Lippe bitte ausschließlich an
den Fax-Anschluss 05231/621959.
Eine weitere Möglichkeit der Antragstellung bietet die
kostenlose Internetanwendung VEMAGS
(Verfahrensmanagement Großraum- und
Schwertransporte). Hierbei erfolgt Antragstellung,
Anhörverfahren und Bescheiderteilung online. Weitere
Informationen zur Nutzung erhalten Sie auf den
VEMAGS-Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.vemags.nrw.de.
Rechtsgrundlagen:
-
Straßenverkehrsordnung (StVO)
-
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
-
Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte
(RGST 1992)
Welche Kosten entstehen?
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr (GebOSt) ist ein Gebührenrahmen von
10,20 € - 767,- € vorgegeben. Die Kosten im
Einzelfall richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand
(Umfang der Anhörung und der fallspezifischen besonderen
Auflagen). So belaufen sich die Kosten beispielsweise
für eine Einzelgenehmigung mit Anhörung für
einen Transportweg innerhalb des Kreisgebiets derzeit auf
55,- € und bei einem Transportweg quer durch die
Bundesrepublik auf 140,- €, jeweils zuzüglich
Auslagen.
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 07:30 Uhr -
12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung