23_Aufenthaltsregelungen für Ausländer

Willkommen im Kreis Lippe

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NEU: Termin beim Ausländeramt des Kreises Lippe!

Ab sofort arbeitet das Ausländeramt (allgemeiner Ausländerbereich) mit Terminen.
Bitte lassen Sie sich vor Ihrem nächsten Besuch einen Termin geben - Sie vermeiden unnötige Wartezeiten.

Terminvergabe telefonisch unter 0 52 31/62-378 oder per e-Mail unter termin@kreis-lippe.de.

Aufenthaltsregelungen für Ausländer im Kreis Lippe (ohne Stadtgebiet Detmold)

  • Erteilung von Freizügigkeitsbescheinigungen für Angehörige der Europäischen Union.
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln für Angehörige der übrigen Staaten.
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Visa-Verfahren in Zusammenarbeit mit deutschen Auslandsvertretungen für längerfristige oder dauerhafte Aufenthalte (Familienzusammenführung, Eheschließung, Arbeitsaufhalte, Au Pair-Aufenthalte, etc.).
  • Ausstellung von Reiseausweisen, Ausweisersatzpapieren oder Duldungen in besonderen Einzelfällen.
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren.
  • Verlängerung von Besuchsvisa in besonderen Einzelfällen (höhere Gewalt, Reiseunfähigkeit).
  • Beratung, Organisation und Finanzierung von Weiter- oder Heimreisen mittelloser Ausländer oder ausreisepflichtiger Ausländer, auch abgelehnter Asylbewerber.
Wissenswertes zum Thema:
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über kein Einwanderungsgesetz. Die Einreise und der Aufenthalt werden überwiegend in dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) sowie dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) und den entsprechenden Verordnungen geregelt. Verfahrensabläufe bei Ersuchen um Schutz vor politischer Verfolgung regelt das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG).

Welche Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig?
Umfangreiche gesetzliche Bestimmungen und Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles erfordern in der Regel eine eingehende Beratung vor jeder Antragstellung. Beim Beratungsgespräch werden bei Bedarf Formulare ausgegeben mit einer Aufstellung der erforderlichen Unterlagen. Verlängerungen von bestehenden Aufenthaltstiteln sind vielfach unproblematisch und können dann sofort erledigt werden. Zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand für den Kunden, bietet sich ein vorheriges Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter an.

Rechtsgrundlagen:

Welche Kosten entstehen?

Die Gebühren richten sich nach der Aufenthaltsverordnung (AufenthV), nach der auch Gebührenermäßigungen und Gebührenbefreiungen möglich sind.

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.
Ansprechpartner

Frau Beine
Telefon: 05231/62-398

Frau Lucan
(Buchstaben N, R, S, V)
Telefon: 05231/62-390

Herr Witt
(Buchstaben G, M, Z)
Telefon: 05231/62-391

Frau Schmidtmeier
(Buchstaben A, C, D)
Telefon: 05231/62-396

Herr Petkau
(Buchstaben B, K, L, Q)
Telefon: 05231/62-392)

Frau Klein
(Buchstaben H, I, J, O, P, U, W, X, Y)Telefon: 05231/62-386

Frau Budde(Buchstaben E, F, T)
Telefon: 05231/62-3930

Telefax: 05231/62777
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