Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Fachbereich Ordnung und Gesundheit
NEU: Termin beim Ausländeramt des Kreises Lippe!
Ab sofort arbeitet das Ausländeramt (allgemeiner
Ausländerbereich) mit Terminen.
Bitte lassen Sie sich vor Ihrem nächsten Besuch einen
Termin geben - Sie vermeiden unnötige Wartezeiten.
Terminvergabe telefonisch unter 0 52 31/62-378 oder per
e-Mail unter
termin@kreis-lippe.de.
Aufenthaltsregelungen für Ausländer im Kreis
Lippe (ohne Stadtgebiet Detmold)
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Erteilung von Freizügigkeitsbescheinigungen für
Angehörige der Europäischen Union.
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Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
für Angehörige der übrigen Staaten.
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Mitwirkung bei der Durchführung von Visa-Verfahren
in Zusammenarbeit mit deutschen Auslandsvertretungen
für längerfristige oder dauerhafte Aufenthalte
(Familienzusammenführung, Eheschließung,
Arbeitsaufhalte, Au Pair-Aufenthalte, etc.).
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Ausstellung von Reiseausweisen, Ausweisersatzpapieren
oder Duldungen in besonderen Einzelfällen.
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Erteilung und Verlängerung von
Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren.
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Verlängerung von Besuchsvisa in besonderen
Einzelfällen (höhere Gewalt,
Reiseunfähigkeit).
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Beratung, Organisation und Finanzierung von Weiter- oder
Heimreisen mittelloser Ausländer oder
ausreisepflichtiger Ausländer, auch abgelehnter
Asylbewerber.
Wissenswertes zum Thema:
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt
über kein Einwanderungsgesetz. Die Einreise und der
Aufenthalt werden überwiegend in dem Gesetz über
den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration
von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz -
AufenthG) sowie dem Gesetz über die allgemeine
Freizügigkeit von Unionsbürgern
(Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) und den
entsprechenden Verordnungen geregelt. Verfahrensabläufe
bei Ersuchen um Schutz vor politischer Verfolgung regelt das
Asylverfahrensgesetz (AsylVfG).
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung
notwendig?
Umfangreiche gesetzliche Bestimmungen und Besonderheiten des
jeweiligen Einzelfalles erfordern in der Regel eine
eingehende Beratung vor jeder Antragstellung. Beim
Beratungsgespräch werden bei Bedarf Formulare ausgegeben
mit einer Aufstellung der erforderlichen Unterlagen.
Verlängerungen von bestehenden Aufenthaltstiteln sind
vielfach unproblematisch und können dann sofort erledigt
werden. Zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand für
den Kunden, bietet sich ein vorheriges Telefonat mit dem
zuständigen Sachbearbeiter an.
Rechtsgrundlagen:
Welche Kosten entstehen?
Die Gebühren richten sich nach der
Aufenthaltsverordnung (AufenthV), nach der auch
Gebührenermäßigungen und
Gebührenbefreiungen möglich sind.
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Aktuelles
Es liegen keine Termine vor.
Ansprechpartner
Frau Beine
Telefon: 05231/62-398
Frau Lucan
(Buchstaben N, R, S, V)
Telefon: 05231/62-390
Herr Witt
(Buchstaben G, M, Z)
Telefon: 05231/62-391
Frau Schmidtmeier
(Buchstaben A, C, D)
Telefon: 05231/62-396
Herr Petkau
(Buchstaben B, K, L, Q)
Telefon: 05231/62-392)
Frau Klein
(Buchstaben H, I, J, O, P, U, W, X, Y)Telefon: 05231/62-386
Frau Budde(Buchstaben E, F, T)
Telefon: 05231/62-3930
Telefax: 05231/62777
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