Namensänderungen
Kurzbeschreibung der Aufgabe:
Der Kreis Lippe ist für die Änderung von Vor- und
Familiennamen von Antragstellerinnen und -stellern aus dem
gesamten Kreisgebiet zuständig.
Wissenswertes zum Thema/Anspruchsvoraussetzungen:
Für deutsche Staatsbürger kann im Ausnahmefall
eine öffentlich-rechtliche Namensänderung
durchgeführt werden. Dabei kann entweder der Vorname,
der Familienname oder beides geändert werden.
Voraussetzung ist, dass ein "wichtiger Grund" nachgewiesen
wird, aufgrund dessen die Führung des bisherigen
Namens nicht mehr zumutbar ist.
Zur Klärung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind,
sollte vor der Antragstellung eine Beratung erfolgen.
Für die Entgegennahme des formellen Antrags auf
Namensänderung sind die lippischen Stadt- und
Gemeindeverwaltungen zuständig.
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig?
Je nach Einzelfall und Familienverhältnissen sind
unterschiedliche Unterlagen für die Antragstellung
notwendig Entsprechende Informationen halten die Stadt- und
Gemeindeverwaltung bereit.
Rechtsgrundlagen:
-
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und
Vornamen (NamÄndG)
-
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die
Änderung von Familiennamen und Vornamen
(NamÄndVwV)
Welche Kosten entstehen?
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist
gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich
bie der Änderung des Vornamens zwischen 2,50 €
bis 255 €, bei der Änderung des Familiennamens
zwischen 2,50 € bis 1.022 €. Die Gebühren
werden je nach Verwaltungsaufwand ermittelt. Unter
bestimmten Voraussetzungen sind Ermäßigungen
möglich.