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Namensänderungen

Kurzbeschreibung der Aufgabe:
Der Kreis Lippe ist für die Änderung von Vor- und Familiennamen von Antragstellerinnen und -stellern aus dem gesamten Kreisgebiet zuständig.
Wissenswertes zum Thema/Anspruchsvoraussetzungen:

Für deutsche Staatsbürger kann im Ausnahmefall eine öffentlich-rechtliche Namensänderung durchgeführt werden. Dabei kann entweder der Vorname, der Familienname oder beides geändert werden. Voraussetzung ist, dass ein "wichtiger Grund" nachgewiesen wird, aufgrund dessen die Führung des bisherigen Namens nicht mehr zumutbar ist.

Zur Klärung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, sollte vor der Antragstellung eine Beratung erfolgen. Für die Entgegennahme des formellen Antrags auf Namensänderung sind die lippischen Stadt- und Gemeindeverwaltungen zuständig.

Welche Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig?
Je nach Einzelfall und Familienverhältnissen sind unterschiedliche Unterlagen für die Antragstellung notwendig Entsprechende Informationen halten die Stadt- und Gemeindeverwaltung bereit.
Rechtsgrundlagen:
  • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
Welche Kosten entstehen?

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich bie der Änderung des Vornamens zwischen 2,50 € bis 255 €, bei der Änderung des Familiennamens zwischen 2,50 € bis 1.022 €. Die Gebühren werden je nach Verwaltungsaufwand ermittelt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ermäßigungen möglich.

Ausländer-/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Kreis Lippe, FB 2 Ordnung, FG 2.3

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochs geschlossen

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Ebene 3, Zimmer 395
Telefon: 05231/62-3951
Fax: 05231/62777
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