Allgemeine Informationen zum elektronischen
Aufenthaltstitel (eAT)
Zum 01.09.2011 wird in der Bundesrepublik Deutschland der
elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.
Der eAT wird für folgende Aufenthaltstitel
ausgestellt:
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Aufenthaltserlaubnis
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Niederlassungserlaubnis
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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
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Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte
Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht
Unionsbürger sind
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Daueraufenthaltskarte für
daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörige von
EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
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Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
Aufenthaltstitel werden künftig als
eigenständiges Dokument in
Scheckkartengröße ausgestellt. Die Karte
enthält einen Chip, auf dem folgende Daten gespeichert
werden:
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personenbezogene Daten
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biometrischen Daten (das Gesichtsbild und zwei
Fingerabdrücke)
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Daten für elektronische Behördendienste
(Elektronischer Identitätsnachweis - eID)
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Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
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zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem
Aufenthaltstitel
Die zur Zeit ausgestellte Aufenthaltserlaubnis
bleibt bis zum aufgedruckten Datum beziehungsweise bis zur
Neuausstellung oder Verlängerung des Reisepasses
gültig!
Es wird also keine Umtauschaktion von alten
Aufenthaltstiteln in den neuen eAT geben.
Da auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels auch
die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist
künftig generell immer eine persönliche
Vorsprache der Antragsteller ab dem 6.
Lebensjahr erforderlich. Ferner muss das Foto
biometrietauglich sein.
Hinweise hierzu finden Sie unter Weitere Informationen.
Die maximale Gültigkeitsdauer liegt bei 10 Jahren
für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings
an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten
Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels
genutzt.
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei
in Berlin ausgestellt und anschließend an die
zuständige Ausländerbehörde versandt.
Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4-6 Wochen. Die
Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage,
Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu
verlängern. Diese Regelung gilt auch für
Passüberträge.
Aus diesem Grund arbeitet das Ausländeramt
(allgemeiner Ausländerbereich) mit Terminen.
Bitte lassen Sie sich vor Ihrem nächsten Besuch einen
Termin geben - Sie vermeiden unnötige Wartezeiten.
Terminvergabe telefonisch unter 0 52 31/62-378 oder per
e-Mail unter termin@kreis-lippe.de.