Fachgebiet 2.3

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FG 2.3: Ausländer-/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Im Gebiet des Kreises Lippe (ohne Stadt Detmold) leben ca. 14.600 ausländische Staatsangehörige. Ihre aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zu regeln, ist die Aufgabe des Fachgebietes 2.3 als Ausländerbehörde des Kreises Lippe. Für den Bereich Detmold liegt die Zuständigkeit bei der Ausländerbehörde der Stadt Detmold. Daneben können sich Ausländer und deutsche Staatsangehörige, die in familiärer, beruflicher, vertraglicher oder sonstiger Beziehung zu Ausländern stehen, an die Ausländerbehörde wenden.
Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer, der in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich hier aufhalten möchte, einen Aufenthaltstitel. Hiervon gibt es verschiedene Ausnahmen, z.B. für touristische Kurzaufenthalte oder für EU-Bürger. Über die Erteilung, Verlängerung und Ablehnung von Aufenthaltstiteln entscheidet die Ausländerbehörde nach den im jeweiligen Einzelfall geltenden Bestimmungen.
Ausländer mit langjährigem erlaubten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können auf Antrag, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Über diese Einbürgerungsanträge wird ebenfalls im Fachgebiet 2.3 entschieden.

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