Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Fachbereich Ordnung
FG 2.3:
Ausländer-/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Im Gebiet des Kreises Lippe (ohne Stadt Detmold) leben ca.
14.600 ausländische Staatsangehörige. Ihre
aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zu regeln, ist die
Aufgabe des Fachgebietes 2.3 als Ausländerbehörde
des Kreises Lippe. Für den Bereich Detmold liegt die
Zuständigkeit bei der Ausländerbehörde der
Stadt Detmold.
Daneben können sich Ausländer und deutsche
Staatsangehörige, die in familiärer, beruflicher,
vertraglicher oder sonstiger Beziehung zu Ausländern
stehen, an die Ausländerbehörde wenden.
Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer, der
in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich hier
aufhalten möchte, einen Aufenthaltstitel. Hiervon gibt
es verschiedene Ausnahmen, z.B. für touristische
Kurzaufenthalte oder für EU-Bürger. Über die
Erteilung, Verlängerung und Ablehnung von
Aufenthaltstiteln entscheidet die
Ausländerbehörde nach den im jeweiligen
Einzelfall geltenden Bestimmungen.
Ausländer mit langjährigem erlaubten Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland können auf Antrag,
bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, die deutsche
Staatsangehörigkeit erwerben. Über diese
Einbürgerungsanträge wird ebenfalls im Fachgebiet
2.3 entschieden.
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Leiterin:
Sabine Beine
Zimmer: 398
Telefon: 05231/62-398
Telefax: 05231/62777
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