Team 1.2.2 Zahlungsabwicklung
Die Zahlungsabwicklung, die insgesamt 10 Arbeitsplätze
umfasst, erledigt den gesamten Zahlungsverkehr des Kreises
Lippe. Hierzu zählen sowohl die tägliche Buchung
der auf den Kontoauszügen ausgewiesenen Einzah-lungen
zu den entsprechenden Buchungsstellen (Kassenzeichen) als
auch die rechtzeitige Leistung der Ausgaben des Kreises per
beleglosem Datenträgeraustausch bzw.
Einzelüberweisung einschließlich der
entsprechenden Buchungen.
Wenn Sie die Zahlung nicht rechtzeitig oder in einer Summe
leisten können, warten Sie nicht, bis zusätzliche
Kosten für Mahnung und Vollstreckung entstanden sind.
Sie können beim zuständigen Fachgebiet einen
Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen.
Wenn die Einnahme bei Fälligkeit nicht auf einem der
verschiedenen Konten des Kreises eingegangen ist, erfolgt
zunächst die schriftliche Mahnung mit
Mahngebühren. Spätestens jetzt
sollte der Zahlungspflichtige seine Zahlung leisten, denn
danach erfolgt die Vollstreckung. Sie kann bei
öffentlich-rechtlichen Forderungen innerhalb des
Kreisgebietes durch den Vollziehungsbeamten erfolgen, bspw.
durch Gehalts- oder Kontopfändung
(Drittschuldnererklärung). Hierdurch
entstehen weitere vermeidbare Kosten
(Vollstreckungskosten).
Auch
privatrechtliche Forderungen werden zwangsweise eingezogen,
wenn nicht rechtzeitig gezahlt wird. Dies geschieht durch
Mahnbescheid oder Klage und den Auftrag an einen
Gerichtsvollzieher.
Haben Sie Fragen zum Zahlungsverkehr, können Sie diese
telefonisch bei den Mitarbeitern/-innen klären.
Wichtig ist hierbei das Kassenzeichen.
Zahlungsform
Grundsätzlich erfolgen die Zahlungen unbar über
ein Konto der Kreiskasse. Wichtig ist die Angabe des
Verwendungszweckes, das Kassenzeichen aus dem Bescheid.
Ungeklärte Zahlungseingänge führen zu
Nachfragen und ziehen unter Umständen vermeidbare
Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen nach sich.