Ökokonto

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Ökokonto

Bild einer Obstwiese

Als Ökokonto wird die gezielte Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Mit Hilfe des Ökokontos können vorgezogen durchgeführte Maßnahmen dokumentiert und verwaltet werden, bis sie einem Eingriff zugeordnet werden können.
Neben den Ökokonten der Städte und Gemeinden und dem kreiseigenen Ökokonto besteht auch die Möglichkeit der Führung privater Ökokonten. Hierzu ist ein Antrag bei der unteren Landschaftsbehörde zu stellen. Diese prüft die Eignung der Flächen und die geplanten Maßnahmen nach festgelegten Kriterien. Grundlage für Anerkennung der Ökokonten sind die jeweiligen Festsetzungen der  Landschaftspläne. Die ermittelten Ökopunkte werden dem jeweiligen Ökokonto gutgeschrieben und können dann für eigene Eingriffe in Anspruch genommen, aber auch an Dritte verkauft werden.

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Frau Griese-Lödige
Zimmer: 637
Tel.: 05231/62-637
Fax: 05231/630117023
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Frau Steffen-Waschek
Zimmer: 637
Tel.: 05231/62-637
Fax: 05231/630114403
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