Abfallwirtschaft in Lippe
Die heutige Abfallwirtschaft
befasst sich insbesondere mit der Abfallvermeidung bei
allen Produktionsprozessen und im Dienstleistungsbereich.
Hierbei bildet das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
den rechtlichen Rahmen für das abfallwirtschaftliche
Handeln und regelt insbesondere die
ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung von
Abfällen. Dabei legt das Gesetz die Verantwortung
deutlich in die Hände des produzierenden Gewerbes. So
sind z. B. Produkte unter dem Gesichtspunkt der
Abfallvermeidung so herzustellen, dass diese auch nach
Wegfall der Nutzung umweltverträglich verwertet werden
können.
vermeiden---verwerten---entsorgen
Abfälle, die nicht vermieden werden können,
müssen umweltgerecht und ordnungsgemäß
verwertet oder beseitigt werden. Im Kreis Lippe werden
diese Aufgaben vom Abfallwirtschaftsverband Lippe (AWV)
wahrgenommen.
Der AWV, der aus den Städten und Gemeinden des Kreises
als auch aus dem Kreis Lippe gebildet wird,
gewährleistet die Erfüllung der
Entsorgungsaufgaben als öffentlich rechtlicher
Entsorgungsträger. Nur die Stadt Detmold erledigt die
Einsammlung und den Transport von Hausmüll,
außer Sperrmüll, in eigener Verantwortung.
Abfallkonzept des Kreises
Der Kreis Lippe erstellt weiterhin als öffentlich
rechtlicher Entsorgungsträger das
Abfallwirtschaftskonzept (AWK) über die Verwertung und
Beseitigung der im Kreisgebiet anfallenden und zu
entsorgenden Abfälle.
Zum aktuellen AWK ...
Abfallsatzung als rechtliche Grundlage
Die rechtlichen Grundlagen für die Entsorgung von
Abfallstoffen im Kreis Lippe bilden die Abfallsatzungen des
Kreises Lippe sowie aller Städte und Gemeinden. Hier
werden der Umfang der Entsorgung, die Verwertung von
bestimmten Abfallstoffen und die Nutzung der
Abfallentsorgungsanlagen beschrieben.
Die Gebührensatzung regelt die Höhe der
Abfallgebühren für die von den
Städten/Gemeinden eingesammelten Abfälle.
Das elektronische
Nachweisverfahren geht in die nächste Runde: Die
qualifizierte elektronische Signatur ab dem 01.02.2011
erforderlich.
Die 3.
Informationsveranstaltung der Gewerbeabfallberatung zur
elektronischen Nachweisführung am 13.01.2011 ist
wieder einmal auf großes Interesse gestoßen. So
nahmen zahlreiche Vertreter aus lippischen Unternehmen
und der Verwaltung an der Tagung im Kreishaus teil. Im
Vordergrund stand die qualifizierte elektronische
Signatur, die ab dem 01.02.2011 für alle
Beteiligten der Abfallerzeugung und -entsorgung
Pflicht wird.
Anhand der bisherigen Erfahrungen wurde auf die praktische
Umsetzung, aber auch auf Umsetzungsschwierigkeiten und auf
Kommunikationsstörungen im System eingegangen. Das
auch Ausnahmen von der elektronischen Nachweisführung
möglich sind, insbesondere für Abfallerzeuger die
nur geringe Mengen gefährliche Abfälle erzeugen,
wurde ebenfalls dargestellt. Die heimische IHK stellte ihre
Signaturkarten vor und ging dabei auf die qualifizierte
elektronische Signatur in der Praxis ein.
Alle Vorträge
können Sie
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