Artenschutz in Lippe

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Genehmigungen nach dem Artenschutzrecht

Kurzbeschreibung der Aufgabe:

Artenschutz bedeutet die Erhaltung von Arten in ihrem angestammten Lebensraum. Dies ist seit längerem ein weltweites Ziel, was zahlreiche Abkommen, Gesetze und Vorschriften zu diesem Thema dokumentieren. Inhaltlich geht es hierbei vor allem um den "Besitz und Vermarktung von Tieren und Pflanzen geschützter Arten."

Wissenswertes zum Thema / Anspruchsvoraussetzungen:

Zum Artenschutz gibt es vier Bereiche, die wichtig sind:

Wer geschützte Wirbeltiere halten will, muss dies der unteren Landschaftsbehörde sofort melden. Meldepflichtig sind auch Änderungen wie Umzug des Halters sowie der Kauf, Verkauf und Tod der Tiere.

Zum Schutz von Brutstätten dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht und Schilfbestände nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden. Um die Pflanzenwelt zu schützen, dürfen Feldraine, Böschungen, nicht bewirtschaftete Flächen sowie Straßen- und Wegränder nicht vernichtet werden. Auch das Aufbringen chemischer Mittel ist auf diesen Flächen nicht zulässig.

Eine weitere Maßnahme zum Schutz der lebenden Tiere ist eine Reglementierung des Handels.

Wer sonst wildlebende Tiere (z.B. Damwild) ganz oder teilweise im Freien hält, muß für dieses Tiergehege eine Genehmigung bei der unteren Landschaftsbehörde beantragen. Das gilt auch für Anlagen zur Haltung von Greifvögeln, Eulen und Störchen.

Noch mehr Informationen zum Thema Artenschutz erhalten Sie auf der Homepage des Bundesverbandes für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.

Welche Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig?

Für die Vermarktung und die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten ist i.d.R. eine sog. EG-Bescheinigung erforderlich. Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich an die nachstehenden Ansprechpartner zu wenden.

 

Öffnungszeiten:

mo - fr. 7.30 - 12.00 Uhr
mo - do. 13.30 - 16.00 Uhr
 

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.

Weitere Informationen

Artenschutz in der Eingriffsregelung 

Ansprechpartner


Herr Mühlenmeier
Zimmer 673
Tel.: 05231/62-6730
Fax: 05231/626202
Kontakt aufnehmen

Frau Rottmann
Zimmer 219
Tel.: 05231/62-219
Fax: 05231/62224
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Frau Schneider
Zimmer 225
Tel.: 05231/62-2250
Fax: 05231/62224
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