Bodenschutz
Seit Inkrafttreten der Bodenschutzgesetze in den Jahren
1999 und 2000 ist der Kreis Lippe auch zuständige
Bodenschutzbehörde. Neben Regelungen zum allgemeinen
Bodenschutz ist die Auseinandersetzung mit den Altlasten
eine der Hauptaufgaben.
Altlasten
Folgen der industriellen Entwicklung und des
wirtschaftlichen Aufschwunges nach dem 2. Weltkrieg sind
nicht nur bessere Lebensverhältnisse und gestiegener
Wohlstand, sondern auch Erbschafen wie belastete
Industriestandorte und ungesicherte Müllablagerungen.
Der jahrzentelange leichtfertige Umgang mit Ölen,
Lösungsmitteln und sonstigen Chemikalien sowie die ex
und hopp Mentalität der Wegwerfgesellschaft haben
Altlasten entstehen lassen. Diese bedeuten eine Gefahr
für Mensch und Umwelt.
Hinzu kommen ehemals kriegsbedingte oder durch
Rüstungsbetriebe hervorgerufene Kontaminationen des
Bodens und des Grundwassers. Entspannungspolitik und
Wiedervereinigung sowie die damit verbundene
Truppenreduzierung haben uns auch belastete
Truppenübungsplätze und Kasernen hinterlassen.
Für eine Vielzahl dieser Altlasten wird eine Sanierung
erforderlich. Im Vordergrund stehen hier sicherlich
ökologische Gründe. In den Ballungsgebieten
werden diese brachliegenden Areale aber auch für neue
Ansiedlungen benötigt. Neben dem wirtschaftlichen
Aspekt der s.g. Flächenreaktivierung - Beschaffung von
Arbeit und Bereitstellung von dauerhaften
Arbeitsplätzen - reduzieren sich durch die
Wiedernutzung Ansiedlungen auf der "grünen Wiese". Der
Verbrauch von Landschaft und die damit verbundenen Folgen -
Wäldern und Hecken werden abgeholzt sowie Böden
werden versiegelt - können somit durch eine gezielte
Sanierung von Altstandorten herabgesetzt werden.
Bodenschutz
Der Bodenschutz befasst sich mit Fragen der stofflichen
Belastung von Böden, der
Bodenversiegelung/-entsiegelung sowie der
Bodenerosion/-verdichtung. Zu unterscheiden sind die
Nachsorge (Sanierung, Nutzungsbeschränkungen) bei
vorhandenen Belastungen von der Vorsorge gegenüber
zukünftigen Einwirkungen. Ziel ist der Schutz von
Bodenfunktionen. Große Bedeutung hat auch die
Verbesserung des Bodenbewusstseins. Beim Umgang mit
vorhandenen stofflichen Belastungen besteht ein enger
Zusammenhang zum Bereich Altlasten.
Die rechtlichen Vorgaben zum Bodenschutz ergeben sich aus
dem Bundes-Bodenschutzgesetz mit der Bundes-Bodenschutz-
und Altlastenverordnung sowie aus dem
Landes-Bodenschutzgesetz.
Stoffliche Bodenbelastung
Stoffliche Belastungen von Böden resultieren
insbesondere aus Anreicherungen von Schwermetallen und
persistenten organischen Schadstoffen. In NRW ist - neben
punktuellen Altlasten - insbesondere in immissiosbelasteten
Bereichen der Ballungsgebiete, in ehemaligen
Erzabbaugebieten und teilweise in
Überschwemmungsgebieten mit dem Vorliegen von
Bodenbelastungen aufgrund erhöhter Schadstoffgehalte
zu rechnen. Daneben führen Einträge von
Säurebildnern (Schwefel- und Stickstoffverbindungen)
zu Bodenversauerungen, vor allem bei Waldböden. Zur
Untersuchung und Beurteilung vorhandener stofflicher
Bodenbelastungen enthält die Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung (BBodSchV) detaillierte Vorgaben mit
Analysenverfahren, Prüf- und Maßnahmenwerten.
Als Grundlage für vorsorgeorientierte Maßnahmen
zur Begrenzung schädlicher Stoffeinträge auf
verschiedenen Eintragspfaden und beim Auf- und Einbringen
von Materialien sind Vorsorgewerte und zulässige
Frachten festgelegt.
Bodenver/-entsiegelung
Die Begrenzung der Bodenversiegelung ist das wichtigste
Ziel zum Schutz der Bodenfunktionen und zur Erhaltung
naturnaher Flächen. Notwendig ist hierzu eine
Minimierung der Flächeninanspruchnahme auf das
unumgänglich notwendige Maß und die
Flächenreaktivierung nicht mehr genutzter
überbauter Flächen. Diese Ziele müssen auf
allen Planungsebenen und bei allen bodenrelevanten
Genehmigungsverfahren Berücksichtigung finden. Die
Entsiegelung von Böden mit befestigten Flächen,
die für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr
benötigt werden, ist gesetzlich geregelt. Soweit nicht
andere Ziele (z.B. Versiegelung kontaminierter
Bodenschichten) entgegenstehen, kann damit eine teilweise
Wiederherstellung von Bodenfunktionen erreicht werden.
Bodenerosion/-verdichtung
Insbesondere in ackerbaulich genutzten Regionen am Rande
der Mittelgebirge tritt Bodenerosion durch Wasser - oft
verbunden mit einer Verschlämmungsneigung der
Böden - auf. Das Land NRW unterstützt durch
landwirtschaftliche Förderprogramme geeignete
Minderungsmaßnahmen wie Mulch- und
Direktsaatverfahren oder die Anlage von Filterstreifen. In
besonderen Fällen sind Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr zu ergreifen.
Bodenverdichtungen resultieren aus unsachgemäßem
Einsatz schwerer Geräte bei Baumaßnahmen oder in
der Land- und Forstwirtschaft. Da insbesondere
Unterbodenverdichtungen zu irreversiblen Schäden
führen können, sind gerade in diesem Bereich
Vorsorgemaßnahmen durch Verringerung der Radlasten
und die Vermeidung der Bodenbearbeitung in zu nassem
Zustand notwendig.
Gute fachliche Praxis.
Die Beratung zur "Guten fachlichen Praxis in der
Landwirtschaft" ist in § 17 Bundes-Bodenschutzgesetz
(BBodSchG) verankert. Sie wird in Nordrhein-Westfalen durch
die Staatlichen Umweltämter und den Direktor der
Landwirtschaftskammer gemeinsam wahrgenommen. Von den im
BBodSchG verankerten Grundsätzen der Guten fachlichen
Praxis haben die Minimierung der Bodenerosion und die
Vermeidung von Bodenverdichtungen einen besonders hohen
Stellenwert.
Bodenbelastungskarte im Kreis Lippe
Digitale Bodenbelastungskarten (BBK), ermöglichen eine
flächenbezogene Darstellung der stofflichen
Bodenbelastung und damit die Ermittlung und Abgrenzung von
Verdachtsflächen auf schädliche
Bodenveränderungen. Informationen über
Bodeneigenschaften werden in Bodenkarten dargestellt.
Hinweise:
Jeder, der Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
Altlast oder schädlichen Bodenveränderung
erlangt, ist verpflichtet, unverzüglich dieses dem
Kreis Lippe zu melden.
Vor dem Kauf eines Grundstücks oder Immobilie sollte
eine Auskunft aus dem Altlastenflächenkataster
eingeholt werden.