Grundstuecksentwaesserung_Dichtheit_Allgemein

Willkommen im Kreis Lippe

Skip Navigation LinksKreis Lippe - Konzern Kreis Lippe - Fachbereich Umwelt, Energie

Dichtheitsprüfung

Loch im Eimer © A. Hoffmann
 
Das Landeswassergesetz schreibt vor, dass private Abwasserleitungen in Intervallen von maximal 20 Jahren auf ihre Dichtheit überprüft werden müssen - Abwasserleitungen in Neubauten sogar direkt nach der Verlegung. Auch bei einer Änderung des Entwässerungssystems ist eine Prüfung vorgeschrieben.

Bis spätestens zum 31. Dezember 2015 müssen alle Hauseigentümer die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen erstmals nachweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten abweichende Fristen, die von den Kommunen durch Satzung festgelegt werden müssen.
 
Die Dichtheitsprüfung ist für alle erd- oder unzugänglich verlegten schmutzwasserführenden Abwasserleitungen auf dem privaten Grundstück zu führen.

Für die Dichtheitsprüfung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten

  • Druckprüfung mit Wasser
  • Druckprüfung mit Luft
  • TV-Inspektion

Bei Neubau oder wesentlicher Veränderung der Abwassergrund- und
-anschlussleitungen ist eine Druckprüfung erforderlich.

Die Gemeinde kann in besonderen Fällen (z.B. Wasserschutzgebieten, Fremdwasserschwerpunktgebieten) bestimmte Anforderungen festlegen. 
 
Mit  diesen Internetseiten möchten die lippischen Städte und Gemeinden sowie der Kreis Lippe die Hauseigentümer auf dem Weg zur und bei der Dichtheitsprüfung unterstützen.
 
Das Serviceangebot bietet von den Ansprechpartnern bis hin zum Verfahrensablauf Antworten auf (fast) alle Fragen der komplexen Materie. Neben einer ausführlichen Einführung in die Thematik erhalten Sie auch viele Tipps, wie das Projekt möglichst schlank und kostengünstig durchzuführen ist.

Aktuelles

Feb
16

2. Arbeitskreissitzung WRRl Emmer

von 18:00 bis 21:00 Uhr
im Ratssaal des Rathaus Schieder
in Schieder-Schwalenberg
Weitere Informationen finden Sie

hier