Dichtheitsprüfung
© A. Hoffmann
Das Landeswassergesetz schreibt vor, dass private
Abwasserleitungen in Intervallen von maximal 20 Jahren auf
ihre Dichtheit überprüft werden müssen -
Abwasserleitungen in Neubauten sogar direkt nach der
Verlegung. Auch bei einer Änderung des
Entwässerungssystems ist eine Prüfung
vorgeschrieben.
Bis spätestens zum 31. Dezember 2015 müssen alle
Hauseigentümer die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen
erstmals nachweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen
gelten abweichende Fristen, die von den Kommunen durch
Satzung festgelegt werden müssen.
Die Dichtheitsprüfung ist für alle erd-
oder unzugänglich verlegten
schmutzwasserführenden Abwasserleitungen auf dem
privaten Grundstück zu führen.
Für die Dichtheitsprüfung gibt es
unterschiedliche Möglichkeiten
-
Druckprüfung mit Wasser
-
Druckprüfung mit Luft
-
TV-Inspektion
Bei Neubau oder wesentlicher Veränderung der
Abwassergrund- und
-anschlussleitungen ist eine Druckprüfung
erforderlich.
Die Gemeinde kann in besonderen Fällen (z.B.
Wasserschutzgebieten, Fremdwasserschwerpunktgebieten)
bestimmte Anforderungen festlegen.
Mit diesen Internetseiten möchten die
lippischen Städte und Gemeinden sowie der Kreis Lippe
die Hauseigentümer auf dem Weg zur und bei der
Dichtheitsprüfung unterstützen.
Das Serviceangebot bietet von den Ansprechpartnern bis hin
zum Verfahrensablauf Antworten auf (fast) alle Fragen der
komplexen Materie. Neben einer ausführlichen
Einführung in die Thematik erhalten Sie auch viele
Tipps, wie das Projekt möglichst schlank und
kostengünstig durchzuführen ist.