Prüfung mit Wasser
© A. Hoffmann
Abwasseranlagen von Altbauten werden in der Regel mit
Wasser auf ihre Dichtheit geprüft. Im Gegensatz zur
Luftprüfung bietet der Check mit Wasser den Vorteil,
dass gleich ein Urteil über den Grad der Undichtigkeit
abgeben werden kann. Diese Information ist wichtig für
die Wahl des Sanierungsverfahrens.
Zwei Methoden werden eingesetzt: die so genannte
Wasserfüllstandsprüfung und die
Wasserdruckprüfung.
Verfahrensablauf
Bei der
Wasserfüllstandsprüfung verschließt
der Sachkundige die Grundleitung mit einem aufblasbaren
Absperrorgan. Die Leitung wird anschließend bis zur
Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes, z.
B. einem Bodenablauf, oder bis zur Unterkante der
Reinigungsöffnung in der Fallleitung mit Wasser
aufgefüllt.
Sinkt der Wasserstand z. B. im Bodenablauf ab, ist die
Leitung undicht. Gewisse Wasserverluste sind erlaubt.
Der Sachkundige füllt den Bodenablauf bis zum Ende der
Prüfzeit immer wieder auf und misst die zugegebene
Wassermenge. Wenn mehr Wasser als erlaubt zugegeben werden
muss, ist die Dichtheitsprüfung nicht bestanden.
Hausbesitzer können bei dieser Überprüfung
durch die Beobachtung des Wasserspiegels selbst
Anhaltspunkte über die Dichtheit ihrer Leitungen
erhalten.
Abbildung: Dichtheitsprüfung mit Wasser
Als Alternative kommt die
Wasserdruckprüfung zum Einsatz, bei
der ein geringer Überdruck (50 Zentimeter über
dem Rohrscheitel) aufgebaut wird.
Bei Neubauten und Abwasseranlagen in den Wasserschutzzonen
I und II gelten höhere Anforderungen an die
Prüfungen, z. B. an die Prüfzeit.
Die Prüfkriterien sind in den Normen DIN
1986-30:2003-02 für Altbauten und in der DIN EN
1610:1997-10 für Neubauten und Gebäude in
Wasserschutzzone I und II festgelegt.
Diese Tipps sollten Sie beachten:
-
Halten Sie alle verfügbaren Informationen zum
Baujahr, zur Leitungslänge und Schachttiefe, zu den
Nennweiten, den vorhandenen Zugangsmöglichkeiten und
dem Leitungsverlauf bereit. Der Sachkundige benötigt
diese Angaben zur Planung der Dichtheitsprüfung und
dem Festlegen der Prüfkriterien.
-
Zeigen Sie dem Sachkundigen alle
Zugangsmöglichkeiten und Bodeneinläufe. Darauf
basiert dessen Entscheidung, ob sie ausreichend
zugänglich und für die Aufnahme der
Absperrelemente geeignet sind.
-
Lassen Sie sich beraten, ob es angesichts der Auswertung
der TV-Inspektion sinnvoll ist, mehrere
Prüfabschnitte zu bilden. Je mehr Abschnitte
geprüft werden, desto genauere Informationen
bekommen Sie über die Lage der Undichtigkeit.
-
Seien Sie bei der Dichtheitsprüfung anwesend.
-
Fordern Sie eine vollständig ausgefüllte, den
Anforderungen der Kommune entsprechende, Bescheinigung
über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung von dem
Sachkundigen. Das Datum, das Prüfmedium, das
angewandte technische Regelwerk, die zulässige und
tatsächlich zugegebene Wassermenge, die
Prüfdauer und die Prüfstrecke müssen
darauf eindeutig nachvollziehbar sein. Das
Prüfprotokoll muss vom Auftraggeber, vom Prüfer
und vom Unterschriftsberechtigten der ausführenden
Firma unterschrieben sein. Verlangen Sie, dass die
Prüfstrecke oder ggf. die einzelnen
Prüfabschnitte dem Protokoll auf einem Lageplan
beigelegt werden.