Grundstuecksentwaesserung_Grundlagen

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Grundlagen

Kläranlage © semalex/PIXELIO 
 
Anfallendes Abwasser muss schadlos beseitigt werden um unsere Gewässer und das Grundwasser nicht zu verunreingen. 
 
Abwasser ist

  1. das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie
  2. das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).

Die schadlose Beseitigung des Abwassers ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden und kann nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Kommune auf einen privaten Grundstückseigentümer übertragen werden.

Die Gemeinden haben das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser gemeinwohlverträglich und entsprechend den geltenden technischen Vorgaben zu beseitigen. (§ 53 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen). 

Die Gemeinden können von dieser Abwasserbeseitigungspflicht freigestellt werden, wenn eine Übernahme des auf den einzelnen Grundstücken  anfallende Abwassers wegen technischer Schwierigkeiten oder wegen eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht angezeigt ist und der Nutzungsberechtigte des jeweiligen Grundstückes eine Abwasserbehandlungsanlage betreibt, die den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Zur Festlegung, welche Grundstücke an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden sollen, haben die Gemeinden so genannte Abwasserbeseitigungskonzepte zu erstellen und fortzuschreiben. Diese können von den Bürgern eingesehen werden. 

Der Bau und Betrieb der Abwasserleitungen und Abwasserbehandlungsanlagen auf den privaten Grundstücken obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Die Abwasseranlagen sind nach den jeweils geltenden wasser-, bau- und satzungsrechtlichen Vorgaben herzustellen

Aktuelles

Feb
16

2. Arbeitskreissitzung WRRl Emmer

von 18:00 bis 21:00 Uhr
im Ratssaal des Rathaus Schieder
in Schieder-Schwalenberg
Weitere Informationen finden Sie

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Team Wasserwirtschaft
Tel.:  05231/62-77520
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