Kreis Lippe
-
Konzern Kreis Lippe
-
Fachbereich Umwelt, Energie
Dränagen
© Gabi Schoenemann / PIXELIO
Grund-, Stau-, Schicht- und Sickerwasser im Erdreich
können ein Gebäude gefährden und zu
Vernässungsschäden führen. Ergänzend
zur Gebäudeabdichtung wird oftmals eine Dränage
eingebaut, die das Wasser von den Kellerwänden und der
Kellersohle fernhält. Eine Dränage eignet sich
allerdings nur gegen Stau-, Sicker- und Schichtwasser.
Sollte Grundwasser die Gebäudesohle berühren oder
der höchste bekannte Wasserstand ist weniger als 30
Zentimeter von der Oberkante der Sohlplatte entfernt, ist
eine Dränage wirkungslos. Sie würde dann im
Grundwasser liegen und könnte das Gebäude nicht
mehr ausreichend vor Vernässung schützen.
Beim Neubau eines Hauses muss die Planung durch den
Architekten eine fachlich richtige, vollständige und
dauerhafte Abdichtung gegen Grund- und
Oberflächenwasser gewährleisten. Eine
Dränage ersetzt aber nicht eine hochwertige und aber
oftmals teure Bauwerksabdichtung. An dieser Stelle Kosten
zu reduzieren bedeutet, dass am falschen Ende gespart wird.
Es können hohe Folgekosten auftreten, wenn z. B. die
Dränagewasserableitung nicht gesichert ist oder die
Dränage nicht dauerhaft funktioniert, z. B. da sie
nicht ausreichend gespült werden kann.
Diese Hinweise sollten Sie beachten:
-
Für die Absenkung des Grundwassers bzw. die
mittelbare Einwirkung auf das Grundwasser durch die
Dränage müssen Sie eine Erlaubnis der Unteren
Wasserbehörde einholen. Dies gilt auch, wenn Sie
Dränagewasser in ein Gewässer einleiten oder
auf ihrem Gründstück versickern lassen wollen.
In diesem Fall sollten Sie sich noch in der Planungsphase
an die Behörde wenden.
-
Eine Einleitung des Dränagewassers in den
Misch- oder Regenwasserkanal ist grundsätzlich
unzulässig.
-
Haben Sie von der Gemeinde eine Erlaubnis zur Einleitung
des Dränagewassers erhalten, kann diese widerrufen
werden. Sie haben keinen Bestandsschutz.
Planen Sie die Abdichtung Ihres Gebäudes deshalb
so, dass Sie auf eine Dränagewasserableitung
gegebenenfalls auch ganz verzichten könnten.
-
Die Einleitung von Grund- oder Dränagewasser
in einen reinen Schmutzwasserkanal ist
unzulässig.
-
Sollte Ihr Architekt eine Dränage eingeplant haben,
empfiehlt es sich genau zu überprüfen, wohin
das Dränagewasser abgeleitet werden soll. Checken
Sie, ob alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie auf dem
Dränagewasser "sitzen" bleiben.
-
Selbst bei der Verwendung von wasserundurchlässigem
Beton (WU-Beton) wird in den meisten Fällen
zusätzlich eine Dränage vorgesehen. Dies
geschieht zur Sicherheit, weil über die
Gewährleistung hinausgehende Garantien fehlen
und/oder weil ein nachträglicher Einbau einer
Dränage unverhältnismäßig teuer bzw.
unmöglich ist. Die Dränage übernimmt zudem
auch die Regenwasserableitung aus den
Lichtschächten.
-
Lassen Sie sich beim Bau einer Dränage von einer
Fachfirma beraten und überwachen Sie die bauliche
Umsetzung.
Aktuelles
Es liegen keine Termine vor.