Kellerabdichtungen
© Uli Carthäuser / PIXELIO
Eindringendes Wasser ist der Feind des Hauses. Um trockenen
Fußes durch das Gebäude zu kommen, muss der
Architekt schon in der Planungsphase den höchsten
bekannten Grundwasserstand (HGW) berücksichtigen.
Informationen dazu liefert z. B. der Geologische Dienst
NRW. Auch die Daten der Baugrunduntersuchung sollten in das
Konzept mit einfließen.
Gebäude werden mit einer "Weißen Wanne" oder
"Schwarzen Wanne" abgedichtet.
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"Weiße Wanne":
Bodenplatte und Außenwände werden als
geschlossene Wanne aus wasserundurchlässigem Beton
(WU-Beton) hergestellt. Dieser Baustoff verfügt
über einen sehr hohen Wassereindringungswiderstand.
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"Schwarze Wanne":
Die Abdichtung der Gebäudeteile erfolgt auf allen
Seiten mit Dichtungsbahnen aus Bitumen oder Kunststoff.
Die nachträgliche Abdichtung von Kellern
ist technisch schwierig und teuer.
Die Kellersohlen von Altbauten lassen sich
nachträglich nur bedingt von Außen vor
eindringendem Wasser schützen. Zur
Außenabdichtung von Außenwänden muss um
das Haus herum aufgegraben werden. Die Kellerwände
werden dann mit Bitumenbahnen abgedichtet.
Lokale Undichtigkeiten können durch das
Injektionsverfahren von Innen abgedichtet werden.
Eine kostenintensive Variante ist die Innentrogabdichtung.
Nicht so tief ins Portemonnaie müssen
Immobilienbesitzer greifen, wenn bituminöse
Abdichtungen auf der Sohle aufgebracht werden.
Diese Hinweise sollten Sie beachten:
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Wenn Sie bauen wollen, informieren Sie sich rechtzeitig
über die langjährige Grundwassersituation und
die Baugrundverhältnisse im Baugebiet.
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Wenn Sie einen Architekten beauftragt haben, so ist
dieser verpflichtet, sich umfassend über die
Grundwasserstände zu informieren. Seine Planung muss
eine fachlich richtige, vollständige und dauerhafte
Abdichtung gegen Grund- und Oberflächenwasser
gewährleisten.
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Der Architekt muss die Planung des Bauvorhabens nach dem
höchsten bekannten Grundwasserstand ausrichten -
auch wenn dieser seit Jahren nicht mehr erreicht worden
ist. Eine Baugrunduntersuchung zur Feststellung des
aktuellen Grundwasserstands ist nur eine Momentaufnahme
und reicht als Planungsgrundlage nicht aus.
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Wenn der höchste bekannte Grundwasserstand weniger
als 30 Zentimeter von der Oberkante der Sohlplatte
entfernt ist, liegt sogenanntes "Drückendes
Grundwasser" vor. In diesem Fall ist es besonders
wichtig, sich über eine ausreichende Abdichtung des
Gebäudes beraten zu lassen. Nachträgliche
Sanierungsmaßnahmen sind sehr aufwändig und
teuer. Eine Dränage würde unter diesen
Bedingungen im Grundwasser stehen und das Gebäude
nicht ausreichend schützen. Angesichts der hohen
Kosten, die beim Bau eines Kellers im Grundwasser auf Sie
zukommen, sollten Sie abwägen, ggf. ganz auf einen
Keller zu verzichten.
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Wenn Sie bei einem Neubau zusätzlich den Bau einer
Dränage einplanen oder diese nachträglich
einbauen, beachten sie Folgendes: Für die Absenkung
des Grundwassers wird eine Erlaubnis von der Unteren
Wasserbehörde benötigt. Eine Einleitung des
Dränagewassers in die Misch- oder
Schmutzwasserkanalisation ist grundsätzlich
unzulässig.
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Da die Kosten für eine nachträgliche Abdichtung
des Kellers erheblich sein können, kann es sich
lohnen, einen von der ausführenden Firma
unabhängigen Sachverständigen einzuschalten und
sich eingehend beraten zu lassen.
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Lassen Sie die fachgerechte Ausführung der
Abdichtung Ihres Neu- oder Altbaus intensiv
überwachen.