Leitungsführung
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Neben den Zugänglichkeiten entscheidet die
Leitungsführung, ob eine Abwasseranlage leicht und
vollständig zu reinigen und ohne großen Aufwand
eine komplette TV-Inspektion durchführbar ist.
Auch der Ablauf einer Dichtheitsprüfung, vielleicht
sogar in mehreren Abschnitten, hängt vom Verlauf der
Leitungen ab.
Sind die Abwasserleitungen unzugänglich und unter der
Bodenplatte stark verzweigt, in vielen Bögen verlegt
und die Nennweiten der Leitungen gering, wird es
schwieriger und somit auch teurer, die Abwasseranlage zu
reinigen, zu untersuchen und im Schadensfall zu sanieren.
Besonders bei einem Neubau sollten alle
Leitungsverläufe und Nennweiten, die
Zugänglichkeiten und die verwendeten Materialen
dokumentiert, in einen Bestandsplan aufgenommen und aktuell
gehalten werden. Dies gilt auch nach einer Sanierung. Eine
deutliche Kosteneinsparung bei eventuell notwendigen
Wiederholungsprüfungen oder Dichtheitsprüfungen
nach einer Änderung oder Sanierung ist die Folge, da
die ausführenden Firmen Anschlussverhältnisse und
Leitungsführung nicht rekonstruieren müssen.
Diese Tipps sollten Sie beachten:
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Beim Mischsystem sind Regen- und Schmutzwasser über
getrennte Fall-, Sammel- oder Grundleitungen aus dem
Gebäude zu führen. Die Grund- bzw.
Sammelleitungen sind bis zum Kontrollschacht
getrennt zu führen. Beachten Sie die
Vorgaben Ihrer Stadt bzw. Gemeinde. Sind Regen-
und Schmutzwasser unter der Bodenplatte noch getrennt,
kann später mit relativ geringem baulichem Aufwand
z.B. von einem Misch- auf ein Trennsystem umgestellt
werden.
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Vermeiden Sie bei einem Gebäude mit Keller
unzugängliche Grundleitungen und verlegen Sie
stattdessen zugängliche Sammelleitungen.
Sammelleitungen können entweder abgehängt (an
der Kellerdecke oder der Kellerwand entlang) oder in
Rinnen oder Aussparungen verlegt werden.
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Für Gebäude in den Wasserschutzzonen I und II
gelten erhöhte Anforderungen. Hier sind z. B.
unzugängliche Grundleitungen unter der
Gebäudesohle unzulässig. Für Gebäude
außerhalb von Wassergewinnungsgebieten ist dies
hingegen eine dringende Empfehlung.
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Bei Gebäuden ohne Keller sollten die Grundleitungen
möglichst kurz und geradlinig aus dem
Gebäudebereich herausgeführt werden.
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In Grund- und Sammelleitungen dürfen nur Abzweige
mit höchstens 45° eingebaut werden.
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Zuläufe über eingeschlagene oder eingebohrte
Leitungen können in der Regel nicht gereinigt
werden. Leitungen sollten deshalb immer über
Formstücke angebunden werden.
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Die Verlegung von Grund- oder Sammelleitungen in
Bögen, insbesondere in mehreren Bögen
hintereinander, sollte vermieden werden.
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Richtungsänderungen von Grund- und Sammelleitungen
dürfen nur mit Bögen von höchstens 45°
ausgeführt werden.
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Im Hinblick auf die wiederkehrenden
Dichtheitsprüfungen sollten zusätzliche
Reinigungsöffnungen im Bereich von
Grundleitungsumlenkungen eingebaut werden, um die
Leitungen besser inspizieren zu können. Damit werden
auch Reinigungsarbeiten bei einer Verstopfung wesentlich
erleichtert.
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Entwässerungsanlagen müssen gegenüber den
auftretenden Betriebsdrücken ausreichend wasser- und
gasdicht sein. Aus den Leitungsanlagen innerhalb von
Gebäuden dürfen keine Gerüche und Gase in
das Gebäude austreten. Das bedeutet, dass für
die Installation von Entwässerungsanlagen nur solche
Bauteile (Rohre, Formstücke, Dichtungen etc.) zu
verwenden sind, die nachweislich geeignet sind, die
erforderliche Gas- und Wasserdichtheit dauerhaft
sicherzustellen.
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Kleine Nennweiten bereiten nach unseren Erfahrungen
große Probleme bei der Untersuchung und Sanierung.
Deswegen sollte eine Nennweite von unter DN 100 (bei
Sammelleitungen DN 150) unterhalb der Bodenplatte
nicht verwendet werden.