Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Fachbereich Umwelt, Energie
Qualitätskontrollen
© Rainer Sturm / PIXELIO
Die Qualitätskontrolle stellt sicher, dass Reinigung,
TV-Inspektion, Dichtheitsprüfung und im Schadensfall
die Sanierung der privaten Abwasseranlage vollständig
und fachlich richtig erbracht und die Leistungen korrekt
abgerechnet wurden.
Ziel ist, nach Abschluss der gesamten Maßnahme
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eine dauerhafte Dichtheit des Entwässerungssystems
auf mindestens 20 Jahre,
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einen ordnungsgemäßen Anschluss der
Abwasseranlage an die öffentliche Kanalisation ohne
Fehlanschlüsse und unerlaubte
Dränagewasseranschlüsse und
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eine umfassende Dokumentation der durchgeführten
Prüfungen und ggf. Sanierungen sowie und der
aktuellen Leitungsführung
sicherzustellen.
Um die Qualität der Arbeiten zu gewährleisten,
darf die Dichtheitsprüfung privater
Abwasseranlagen in NRW nur von zugelassenen
Sachkundigen durchgeführt werden. Dies gilt für
alle Dichtheitsprüfungen, sowohl bei neu gebauten
Häusern als auch bei Häusern im Bestand.
Qualitätskontrollen können hingegen z. B. von
einem Ingenieurbüro durchgeführt werden.
Diese Hinweise sollten Sie beachten:
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Generell sollte die Planung, Herstellung und Sanierung
von privaten Abwasseranlagen ausschließlich von
Fachleuten ausgeführt werden. Fachfirmen zur
Herstellung und Sanierung von Abwasseranlagen sollten
möglichst fremd überwacht sein, um in dieser
für den Laien schwer nachvollziehbaren Materie die
Qualität der Arbeit zu überwachen. Firmen, die
außerhalb von Gebäuden tätig sind, sind
in der Regel im Besitz eines RAL-Gütezeichens des
Güteschutzes Kanalbaus oder vergleichbarer
Fremdüberwachungsverträge anderer
Güteüberwachungsinstitute.
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Achten Sie auf eine fachgerechte Arbeit und
nachprüfbare Rechnungen. Nur wenn Sie Rechnungen
vorweisen können, aus denen die geleistete Arbeit
detailliert hervorgeht, können Sie bei Mängeln
ggf. Gewährleistungsansprüche gegenüber
der Firma geltend machen.
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Legen Sie mit der Sanierungsfirma eine
Gewährleistung von fünf Jahren vertraglich fest
und führen Sie vor Ablauf der Frist eine erneute
Dichtheitsprüfung durch, um ggf.
Mängelansprüche geltend machen zu können.
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Seien Sie bei den Arbeiten anwesend. Dokumentieren Sie
die Arbeiten, die genauen Arbeitszeiten und eventuelle
Mängel und lassen Sie diese gegebenenfalls
gegenzeichnen. Hilfreich sind Fotos und
Videoaufzeichnungen. Das kann auch den psychologischen
Effekt haben, dass die ausführende Firma vielleicht
besser arbeitet, wenn sie sich von Ihnen überwacht
fühlt.
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Holen Sie sich gegebenenfalls für die Auswertung der
Untersuchungsergebnisse, die Erstellung des
Sanierungskonzeptes und die Kostenkalkulation
unabhängige Hilfe, z. B. von einem
Ingenieurbüro, das sich auf den
Grundstücksbereich spezialisiert hat.
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Um die Qualität der Arbeiten bei der Herstellung und
Sanierung der Abwasseranlage sicherzustellen, holen Sie
sich ggf. durch ein unabhängiges Ingenieurbüro
kompetente Hilfe bei der Formulierung der
Leistungsverzeichnisse und Angebotsspezifikationen,
für die Einholung und Wertung mehrerer Angebote
verschiedener Fachfirmen und bei der örtlichen
Bauüberwachung.
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Vereinbaren Sie mit der Sanierungsfirma vertraglich, dass
nach den anerkannten Regeln der Technik saniert und
verlegt werden muss und dass die "Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB/B)" und die "Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(VOB/C)" gelten.
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Prüfen Sie die Rechnungen, ob alle darin
aufgeführten Leistungen zu den vorher festgelegten
Konditionen erbracht wurden. Prüfen Sie die
Rechnungen auch darauf, ob sie rechnerisch richtig sind.
Halten Sie einen Teil der Vergütung zurück,
wenn noch Mängel zu beseitigen sind oder die
Arbeiten nicht vollständig erbracht wurden.
Aktuelles
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