Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Fachbereich Umwelt, Energie
Zugänglichkeiten
Abb.: nicht dauerhaft zugängliche
Revisionsöffnung
In der Zukunft lassen sich leicht Kosten sparen, wenn
ausreichend Zugangsmöglichkeiten zur Abwasseranlage
geschafft werden. Besonders ein Neubau bietet diese Chance.
Aber auch die Sanierung eröffnet die Möglichkeit
zusätzliche Zugänge zu schaffen, die
späteres Untersuchen oder Sanieren erleichtern.
Die Kosten für Untersuchen und Sanieren einer
Abwasseranlage hängen zu einem großen Teil von
der Anzahl und der Lage der Zugänge ab. Sind diese
groß genug, gut zu erreichen und in ausreichender
Anzahl vorhanden, können die Leitungen in der Regel
vollständig gereinigt, untersucht und im Schadensfall
ohne großen Aufwand saniert werden.
Die Zugänge zur Abwasseranlage werden in drei
Kategorien unterteilt:
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Einsteigschächte, die einen Zugang von
Personal ermöglichen (DN/ID ≥ 800 bis 1000)
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Inspektionsöffnungen, die nur das Einbringen von
Reinigungsgerät, Inspektions- und
Prüfausrüstung erlauben (DN/ID ≥ 300 bis
< 800)
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Reinigungsöffnungen, die z. B. in Grund- und
Sammelleitungen eingebaut werden
Diese Hinweise sollten Sie beachten:
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Vermeiden Sie bei einem Gebäude mit Keller
unzugängliche Grundleitungen und verlegen Sie
stattdessen zugängliche Sammelleitungen. Diese
können unter der Kellerdecke oder an der Kellerwand
entlang abgehängt werden. Als Alternative bietet
sich die Verlegung in Rinnen und Aussparungen an.
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Fehlende Zugänglichkeiten müssen gegebenenfalls
nachträglich geschaffen werden, wenn Reinigung,
TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung wegen mangelnden
Zugangs zur Abwasseranlagen nicht durchführbar sind.
Schon der Abbau eines Waschbeckens oder einer Toilette
reicht dafür manchmal aus. In einigen Fällen
müssen jedoch so genannte "Kopflöcher"
errichtet werden, die anschließend wieder
fachgerecht und dicht verschlossen werden müssen.
Wenn Ihr Keller aus wasserundurchlässigem Beton
gebaut wurde oder das Grundwasser ansteht, besteht das
Risiko langfristig nicht dichter Kopflöcher. Diese
Probleme räumen Sie schon im Vorfeld aus der Welt,
wenn Sie genügend Zugänglichkeiten zu ihrer
Abwasseranlage einplanen. Langfristig sparen Sie so Geld
ein.
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Bestehen Sie bei der Planung eines Einsteigschachtes, bei
dem das Abwasser in einem geschlossenen Rohr
durchgeführt wird, darauf, dass die
Revisionsöffnung im Schacht nicht direkt an der
Schachtwand angebracht wird. Weisen Sie die
ausführende Firma zudem darauf hin, dass die
Revisionsöffnung groß genug dimensioniert sein
muss, um die handelsüblichen
Dichtheitsprüfungsgeräte in die Leitungen
einzubringen.
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Die Dichtheitsprüfung wird erschwert, wenn
unmittelbar hinter der Revisionsöffnung im Schacht
ein Dimensionswechsel der Leitungen (z. B. von DN 150 auf
DN 125 oder DN 100) erfolgt. Möglicherweise ist es
dann schwierig, die Prüfgeräte einzuführen
oder fachgerecht zu positionieren.
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Verbauen oder verkleiden Sie die Zugänglichkeiten zu
Ihrer Abwasseranlage nicht mit Rigipsplatten oder
ähnlichen Materialien. Achten Sie immer darauf, dass
die Zugänglichkeiten leicht erreichbar bleiben.
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Beim Neubau eines Hauses empfiehlt es sich dringend,
einen Bestandsplan über alle vorhandenen
Zugänglichkeiten, die Leitungsführung, die
Nennweiten und die Materialien der Abwasseranlage zu
erstellen. In diesen Plan gehört auch eine eventuell
eingebaute Dränage aufgeführt und wohin das
Wasser daraus abgeleitet wird. Schreiben Sie diesen
Bestandsplan nach der Sanierung Ihrer Abwasseranlage oder
nach einem Umbau Ihres Hauses fort. Bewahren Sie den Plan
sicher und unbegrenzt auf.
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