Grundstuecksentwaesserung_Schmutzwasser

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Schmutzwasser

Hinweisschild Toiletten © Rolf van Melis / PIXELIO

Das auf den privaten und gewerblichen Grundstücken anfallende Schmutzwasser ist der jeweiligen Gemeinde entsprechend der Vorgaben der örtlichen Entwässerungssatzung zu überlassen.

Die privaten Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Abwasserleitungen müssen geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein. Ein Nachweis der Dichtheit ist zu führen (§ 61 a Landeswassergesetz NW).

Sofern die Schmutzwasserbeseitigung auf dem privaten Grundstück über eine Kleinkläranlage erfolgt, obliegt die Zulassung der Kleinkläranlage sowie der Abwassereinleitung der unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe. Auch in diesen Fällen gelten für die Abwasserleitungen die Vorgaben des § 61 a LWG.

Aktuelles

Feb
16

2. Arbeitskreissitzung WRRl Emmer

von 18:00 bis 21:00 Uhr
im Ratssaal des Rathaus Schieder
in Schieder-Schwalenberg
Weitere Informationen finden Sie

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Team Wasserwirtschaft
Tel.:  05231/62-77520
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