Immissionschutz

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Immissionsschutz

detail eines Blockkraftheizwerkes
Bild Fotogruppe Objektiv / Fotograf Weslau
 
Der Immissionsschutz beschäftigt sich mit dem Schutz und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, elektromagnetische Strahlungen u.ä. Vorgänge. Grundlage hierfür ist das Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, LImSchG) in Verbindung mit weiteren Durchführungsverordnungen.

Einige Verordnungen sind z.B.:

  • Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
  • Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
  • Verordnung über das Genehmigungsverfahren
  • Verkehrslärmschutzverordnung
  • Sportanlagenlärmschutzverordnung
  • Verordnung über elektromagnetische Felder
  • VOC-Verordnung
  • Geräte- und Maschinenlärmverordnung

Aufgabe des Kreises Lippe

 
Als untere Immissionsschutzbehörde überwacht der Kreis Lippe die Emissionen und Immissionen von Amts wegen oder nach Bedarf. 
 
Sowohl bei der Überwachung als auch im Genehmigungsverfahren stehen in der Regel unsere Mitarbeiter den Städten und Gemeinden, sowie den Unternehmen und Bürgern für Gespräche zur Verfügung.
 
Auf der rechten Seite finden sie, unter der Rubrik "Wichtige Themen", die direkte Verknüpfung zu einzelnen Aufgaben.

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.

Team Immissionsschutz
Tel.: 05231/62-77525
Kontakt aufnehmen 
 

Weitere Verknüpfungen

 

Gesetzestexte
(BImSchG und Verordnungen)