Immissionsschutz
Bild Fotogruppe Objektiv / Fotograf Weslau
Der Immissionsschutz beschäftigt sich mit dem Schutz
und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen, elektromagnetische Strahlungen
u.ä. Vorgänge. Grundlage hierfür ist das
Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, LImSchG)
in Verbindung mit weiteren Durchführungsverordnungen.
Einige Verordnungen sind z.B.:
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Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
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Verordnung über das Genehmigungsverfahren
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Verkehrslärmschutzverordnung
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Sportanlagenlärmschutzverordnung
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Verordnung über elektromagnetische Felder
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VOC-Verordnung
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Geräte- und Maschinenlärmverordnung
Aufgabe des Kreises Lippe
Als untere Immissionsschutzbehörde überwacht der
Kreis Lippe die Emissionen und Immissionen von Amts wegen
oder nach Bedarf.
Sowohl bei der Überwachung als auch im
Genehmigungsverfahren stehen in der Regel unsere
Mitarbeiter den Städten und Gemeinden, sowie den
Unternehmen und Bürgern für Gespräche zur
Verfügung.
Auf der rechten Seite finden sie, unter der Rubrik
"Wichtige Themen", die direkte Verknüpfung zu
einzelnen Aufgaben.