Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Fachbereich Umwelt, Energie
Landschaftsplanung in Lippe
Bis zur Einführung des Landschaftsgesetzes NRW am
18.Februar 1975, in dem das Planungsinstrumentarium der
Landschaftsplanung verankert wurde, beschränkten sich
Naturschutzaktivitäten auf der Grundlage des bis dahin
geltenden Reichsnaturschutzgesetzes aus dem Jahre 1935 auf
die Ausweisung von Schutzgebieten und -objekten.
Die Landschaftsplanung ist eine flächendeckende
Fachplanung des Naturschutzes, die im Rahmen der
Umweltvorsorge zur Erhaltung der Lebensbedingungen des
Menschen beitragen soll.
Sie ist als Landschaftsprogramm auf Landesebene, als
Landschaftsrahmenplan als Bestandteil der
Regionalpläne auf der Ebene der Bezirksregierungen und
als Landschaftsplan auf der Ebene der Kreise und
kreisfreien Städte (untere Landschaftsbehörde)
angesiedelt.
Eine solche vorausschauende Planung ist notwendig
angesichts des zunehmenden Landschaftsverbrauches und der
steigenden Ansprüche der modernen Gesellschaft an die
Natur.
Sie hat zum Ziel, Natur und Landschaft so zu schützen,
zu pflegen und zu entwickeln, dass die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen-
und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und
Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage
des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung
in der Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.
Der Kreis Lippe ist in 14 Landschaftsplangebiete
unterteilt. Alle 14 Landschaftspläne sind
rechtskräftig.
Aktuelles
Es liegen keine Termine vor.