Geschützte Bereiche in Lippe
Im Landschaftsplan werden die besonders zu schützenden
Teile von Natur und Landschaft im öffentlichen
Interesse festgesetzt. Für jedes Gebiet ist es
notwendig, den Schutzgegenstand, den Schutzzweck und die
notwendigen Ge-und Verbote zu benennen, die das Gebiet
sichern sollen.
Als besonders geschützte Teile von Natur und
Landschaft sind in den Landschaftsplänen des Kreises
Lippe zu finden:
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturdenkmale
Über die Festsetzungen des Landschaftsplanes hinaus
gibt es weitere Gebiete bzw. Landschaftselemente, die
entweder gesetzlich geschützt sind, wie Biotope nach
§ 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit §
62 Landschaftsgesetz NRW (LG), Alleen nach § 47a LG,
geschützte Landschaftsbestandteile nach § 47 LG
oder den Nationalpark, der durch Rechtsverordnung des
Landes NRW zu erklären ist.
Überregionale Schutzgebiete sind die Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung für das Europäische
ökologische Netz "Natura 2000", die sogenannten
FFH-Gebiete und die Europäischen Vogelschutzgebiete.