Schutzgebiete

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Geschützte Bereiche in Lippe

Bild eines Naturschutzgebietes

Im Landschaftsplan werden die besonders zu schützenden Teile von Natur und Landschaft im öffentlichen Interesse festgesetzt. Für jedes Gebiet ist es notwendig, den Schutzgegenstand, den Schutzzweck und die notwendigen Ge-und Verbote zu benennen, die das Gebiet sichern sollen.

Als besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft sind in den Landschaftsplänen des Kreises Lippe zu finden:
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturdenkmale
Über die Festsetzungen des Landschaftsplanes hinaus gibt es weitere Gebiete bzw. Landschaftselemente, die entweder gesetzlich geschützt sind, wie Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 62 Landschaftsgesetz NRW (LG), Alleen nach § 47a LG, geschützte Landschaftsbestandteile nach § 47 LG oder den Nationalpark, der durch Rechtsverordnung  des Landes NRW zu erklären ist.
Überregionale Schutzgebiete sind die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für das Europäische ökologische Netz "Natura 2000", die sogenannten FFH-Gebiete und die Europäischen Vogelschutzgebiete.

Aktuelles

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