Sport in der freien Landschaft

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Sportstätte Natur

Abbildung der Sportarten

Die Förderung des Sportes ist in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen als Staatsziel ausgewiesen. Sport ist gesund, hält jung, tut der Seele gut, macht sogar schlau und dient insgesamt der Erholung.

Der Bereich Natursport, also Reiten, Laufen, Wandern, Trekking, Kanusport bietet dem Einzelnen besondere Erfahrungen und Erlebnisse in und mit der Natur, setzt aber auch das Verständnis von Natur und Landschaft voraus. Natursport fordert Achtung für und einen bewussten Umgang mit natürlichen Lebensräumen. Nur so kann der Erhalt der natürlichen Umwelt auch für die kommenden Generationen gesichert werden. Eine uneingeschränkte Nutzung von Natur und Landschaft ist nicht überall und nicht zu jeder Zeit möglich, ohne empfindliche Biotope zu beeinträchtigen. Daher ist es unerlässlich, dass sich die Art der Sportausübung nach den naturräumlichen Gegebenheiten richtet. Richtlinien sowie differenzierte Schutz- und Nutzungskonzepte helfen Konflikte
zwischen Sport und Naturschutz zu minimieren.

Dieser Aufgabe hat sich der Kreis Lippe durch die im Jahre 2005 erlassene Richtlinie "Sport und Natur" gestellt.  Diese regelt insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Sport und Naturschutz im Rahmen notwendiger Genehmigungsverfahren und gibt allgemeine Anhaltspunkte für besonders empfindliche, störanfällige Landschaftsbestandteile.

Aktuelles

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