Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Lippe
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem
Jahr 2000 hat alle Mitgliedsstaaten verpflichtet
oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine
nachteilige Veränderung ihres ökologischen und
chemischen Zustands vermieden und ein guter
ökologischer und chemischer Zustand erhalten oder
erreicht wird.
Für das Grundwasser soll ebenfalls eine gute
Wasserqualität erreicht werden, zumindest soll eine
Verschlechterung der vorhandenen Wasserqualität durch
geeignete Maßnahmen verhindert werden.
Zur Sicherstellung dieser Ziele sollen die Mitgliedstaaten
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
für ausgewählte Flussgebiete erarbeiten und
verabschieden. Die in der Wasserrahmenrichtlinie
festgelegten Ziele sind mit Umsetzungsfristen versehen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Februar 2010 einen
Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogrammen für
alle im Rahmen einer Bestandsaufnahme betrachteten
Gewässer verabschiedet.
Diese Bestandsaufnahme zeigt folgende
Haupthandlungsschwerpunkte an den Gewässern auf:
-
fehlende ökologische Durchgängigkeit der
Gewässer für Fische und Kleinstlebewesen
-
schlechte Gewässer- und Uferstrukturen (fehlende
Uferrandstreifen etc.)
-
Verbesserung der Wasserqualität des Grund- und
Oberflächenwassers
Die Umsetzung der WRRl im Kreis Lippe orientiert sich bei
den oberirdischen Gewässern an dem Programm "Lebendige
Gewässer" des Landes NRW. Einzelheiten und weitere
Informationen zu diesem Programm können auf der
Internetseite des Landes unter www.flussgebiete.nrw.de eingesehen
werden.
Ein wichtiger Schritt ist die Erstellung von
Umsetzungsfahrplänen für die vier lippischen
Gewässereinzugsgebiete
-
Werre mit Windwehe
-
Bega
-
Kalle und Exter
-
Emmer
mit ihren berichtspflichtigen Hauptnebengewässern. Die
Umsetzungsfahrpläne sollen unter Beteiligung aller von
den Planungen betroffen Interessengruppen und Personen
(Behörden, Land- und Forstwirt-schaft, Naturschutz,
Fischerei, Kanusport, Interessierte etc.) für die v.g.
Handlungsschwerpunkte konkretere Maßnahmen aufzeigen.
Dabei kommt dem Prozess der aktiven Mitarbeit der
Öffentlichkeit eine entscheidende Bedeutung zu.
Mit einer Auftaktveranstaltung am 8.2.2011 im Kreishaus des
Kreises Lippe ist der offizielle Startschuss zur
Beteiligung der Öffentlichkeit gefallen. In einer
breiten Information vor rund 170 interessierten
Bürgern sind die Grundzüge der anstehenden
Arbeiten aus den Blickwinkeln des Landes und des Kreises
erläutert worden.
Anhand der Bega wurde durch ein Planungsbüro
exemplarisch aufgezeigt, wie ein Umsetzungsfahrplan auf der
Grundlage der bislang vorliegenden fachlichen Vorgaben des
Landes aussehen könnte.
Auf der rechten Seite finden Sie, unter der Rubrik
"Wichtige Themen" die direkte Verknüpfung zu weiteren
Informationen sowie den jeweiligen
Umsetzungsfahrplänen.
Aufgaben des Kreises
Der Kreis Lippe hat als untere Wasserbehörde auf
Wunsch der Städte und Gemeinden die Leitung der
Koordination bei der Erarbeitung der
Umsetzungsfahrpläne übernommen. In einem ersten
Schritt sind für die Gewässereinzugsgebiete
Fachbüros mit der Erstellung der vorbereitenden
Maßnahmen beauftragt worden. Auf dieser Grundlage
wurden zeitnah Arbeitskreise für die einzelnen
Gewässereinzugsgebiete angeboten, um die
Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen.
Beginnend mit der Bega und den Hauptnebengewässern
fanden am 22.3. und 10.5.2011 zwei Arbeitskreise unter
breiter Beteiligung der Öffentlichkeit im Kreishaus
statt.
Mit den Arbeitskreisen am 12.7.2011/6.12.2011 für das
Bearbeitungsgebiet Kalle/Exter, am 21.7.2011/22.11.2011
für das Gebiet der Werre mit Windwehe und am
20.9.2011/16.2.2012 für das Bearbeitungsgebiet Emmer
ist in allen Gewässereinzugsgebieten die
Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen.
Alle aktuellen Informationen rund um das Thema
Umsetzungsfahrpläne finden Sie auf dieser
Internetseite.
Bei Fragen stehen Ihnen die rechts angegebenen
Ansprechpartner im Kreis Lippe gern zur Verfügung.