Wasser_Kleinkläranlagen

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Kleinkläranlagen

sprudelndes klares Wasser

Anfallendes häusliches oder gewerbliches Abwasser muss vor Einleitung in ein Gewässer behandelt werden. Sofern ein Anschluss an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation und somit an eine entsprechende Kläranlage technisch nicht möglich oder die Aufwendungen unverhältnismäßig "hoch" erscheinen ist diese Behandlung in sog. Kleinkläranlagen möglich.

Im Zuständigkeitsbereich der unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe existieren  rund 1.800 Kleinkläranlagen.


Aufgaben des Kreises Lippe

Das Einleiten von behandeltem Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer oder das Grundwasser ist eine Gewässerbenutzung, für die nach dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 8 WHG) eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Des Weiteren ist für den Bau und Betrieb eine Genehmigung nach § 58 des Landeswassergesetzes NRW erforderlich. Zuständig ist der Kreis Lippe als untere Wasserbehörde.

Im Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren wird seitens der Wasserbehörde geprüft ob die Einleitung zu Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit oder der Natur führen kann.

Unter dem Anliegen "Kleinkläranlagen beantragen" finden sie Informationen zum Antragsverfahren.

Aufgaben der Städte und Gemeinden

Die jeweiligen Städte, Gemeinden oder Körperschaften sind für die Schlammabfuhr aus der Abwasserbehandlungsanlage zuständig. Die Kommune beauftragt das zuständige Entsorgungsunternehmen.

Zudem sind die Kommunen für die turnusmäßige bauliche Überprüfung der Abwasserbehandlungsanlagen nach § 53 LWG NRW zuständig.


Wissenswertes zum Thema...

Tipps und Empfehlungen zum Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage sowie Informationen zu den technischen und rechtlichen Vorschriften finden sie in der Informationsbroschüre des Kreises Lippe, welche Sie nachstehend kostenlos herunter laden können.

Titelblatt der Informationsbroschüre

Verknüpfung zur Informationsbroschüre Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen im PDF-Format 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Wichtigste in Kurzform:

Die Schadstofffracht des Abwassers muss so gering gehalten werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.

Stand der Technik ist der Entwicklungsstand technisch und wirtschaftlich durchführbarer Verfahren. Diese fortschrittlichen Einrichtungen oder Betriebsweisen gelten als die besten verfügbaren Techniken zur Begrenzung von Emissionen.

Danach sind Abwässer mechanisch und biologisch zu reinigen. In der Regel bestehen Kleinkläranlagen, die diesem Stand entsprechen, aus einer mechanischen Vorreinigungsstufe gem. DIN 4261 Teil 1 (Dezember 2002) und einer biologischen Nachreinigungsstufe gem. DIN EN 12566.

Für eine biologischen Behandlung kommen insbesondere in Frage:

> Belebungsanlage
> Tropfkörperanlage
> SBR-Anlage
> Pflanzenkläranlage

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.

Herr Uhle

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