Wasser_Wassergefaehrdung

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Chemikalien

Wassergefährdende Stoffe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind alle festen, flüssigen und gasförmigen Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit stehender und fließender Oberflächengewässer sowie des Grundwassers zu verändern.  
 
Allein in Deutschland werden jährlich mehr als 500 Millionen Tonnen chemischer Stoffe und deren Zubereitungen eingesetzt. Mit ihnen wird in Privathaushalten, beim Handel, Gewerbe und im Industriebereich in unterschiedlichster Stoffvielfalt und Menge umgegangen. 
 
Umgang heißt: Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe! 
 
Der notwendige Umgang mit diesen Stoffen ist somit nicht ohne Risiko und deshalb durch Gesetze und Verordnungen scharf reglementiert worden.

Aufgaben des Kreises Lippe

Die untere Wasserbehörde ist für die Überwachung von Lageranlagen, Abfüll- und Umschlagplätzen und Produktionsanlagen mit wassergefährdenden Stoffen zuständig. Hierzu zählen auch die vielen privaten Heizöllageranlagen im Kreisgebiet. 
 
Weitere Aufgaben sind: 

  • Stellungnahmen zu Bauvorhaben
  • Beratung vor Ort
  • Bearbeitung von Eignungsfeststellungsverfahren (Einzelgenehmigungen)
  • Überwachung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen in Gewerbe- und Industriebetrieben
  • Überwachung prüfpflichtiger Anlagen
  • Auswertung von Sachverständigenprüfberichten
  • Anordnung und Überwachung von Mängelbeseitigungen

Wissenswertes zum Thema...

Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht
 
Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, betreiben, wieder in Betrieb nehmen, wesentlich ändern oder stilllegen will, hat dieses der unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe anzuzeigen.

Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 100 Liter der Wassergefährdungsklasse 3 und Anlagen mit mehr als 1.000 Liter Inhalt der Wassergefährdungsklassen 1 oder 2 müssen angezeigt werden.
 
Eine Verknüpfung zum Formular für die Anzeige finden Sie auf der rechten Seite.
 
Anlagenzulassung

Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen müssen nach Wasserrecht zugelassen sein (Bauartzulassung, Prüfzeichen, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder nach Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik) oder bedürfen im Einzelfall einer wasserrechtlichen Eignungsfeststellung.

Auf der rechten Seite finden Sie unter der Rubrik "Wichtige Themen" die direkte Verknüpfung zu Themen rund um den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Aktuelles

Es liegen keine Termine vor.
Herr Ahlborn
Zimmer: 658
Telefon: 05231/62-6580
Telefax: 05231/630118320 
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