Mietübersichten Wohnen
Bei den hier abgebildeten Werten handelt es sich um eine
Arbeitshilfe zur Ermittlung der marktüblichen Mieten.
Für die Verkehrswertermittlung über das
Ertragswertverfahren wird die marktübliche Miete
benötigt. Die marktübliche Miete ist eine
nachhaltig wirksame Miete. Die marktübliche Miete ist
mit der ortsüblichen Miete, die im Mietrecht
anzuhalten ist, vergleichbar.
Für die Städte Detmold, Bad Salzuflen und Lemgo
liegen Mietspiegel vor, die nach den gesetzlichen
Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches abgeleitet und veröffentlich wurden.
Für diese Städte wird bei der Ermittlung der
marktüblichen Miete auf die von den Städten
veröffentlichten Mietspiegel zurückgegriffen. Zur
Wertermittlung in den anderen lippischen Städten und
Gemeinden hat der Gutachterausschuss eigene
Mietübersichten abgeleitet. Das zur Verfügung
stehende Datenmaterial aus jeder Gemeinde konnte nur
hinsichtlich der Merkmale Baujahr, Bodenrichtwert für
das Jahr 2010 und Wohnungsgröße untersucht
werden. Das Datenmaterial jeder Gemeinde wurde statistisch
untersucht. Das Ergebnis ist in den unten abgebildeten
Mietübersichten dargelegt. Die
Mietübersichten bilden nur im Rahmen der
Wertermittlung die Grundlage für die Ermittlung der
marktüblichen Miete. Die angegebenen Werte können
für die Begründung einer Mieterhöhung nicht
verwendet werden.
Die "Von" und "Bis" Werte geben den Rahmen an, in dem sich
die Mietwerte der Baujahresklassen mit hoher
Wahrscheinlichkeit bewegen. Der Mittelwert bildet den
Ausgangswert für die Ableitung der marktüblichen
Miete. Der Mittelwert ist hinsichtlich der Baujahresgruppe,
des Bodenrichtwertes für das Jahr 2010 und für
die Wohnungsgröße definiert. Weiter wird
unterstellt, dass eine mittlere Ausstattung vorliegt und
die Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegen. Ausgehend
vom Mittelwert der jeweiligen Baujahresklasse erfolgen die
Korrekturen für die Abweichungen hinsichtlich
Bodenrichtwert 2010 und Wohnungsgröße. Die
Korrekturwerte sind für jede Gemeinde ermittelt und
der Mietübersicht beigefügt. Für die
Wohnungsgröße gilt allgemein ein Rahmen von 40
bis 120 Quadratmetern Wohnfläche.
Nach der Korrektur des Mittelwertes für Abweichungen
hinsichtlich Bodenrichtwert und Größe
können für andere Merkmale, wie z. B.
Ausstattung, Gebäudeart, Wohnungszuschnitt weitere Zu-
oder Abschläge angebracht werden. Nach der
vollständigen Bereinigung sollte der ermittelte
Mietwert sich noch innerhalb der Rahmenwerte befinden.
Es ergibt sich zur Ermittlung der marktüblichen Miete
mit den nachfolgenden Tabellen folgender Ablauf:
1.
Mittelwert der Baujahresklasse auswählen
2.
Korrekturfaktoren der jeweiligen Tabelle anwenden
3.
Weitere Zu- oder Abschläge für wertbeeinflussende
Merkmale
4.
Prüfung auf Einhaltung der Rahmenwerte
Beispiel:
Eine Wohnung liegt in Barntrup und hat
eine Größe von 80 m². Das
Gebäude wurde 1965 gebaut und liegt in
einem Gebiet mit einem Bodenrichtwert von 85
€/m².
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Ausgangswert ist der Mittelwert der Spanne 1960 bis
1969
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3,80 €/m²
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Korrekturen:
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BRW
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(85 - 65) / 10 =
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2 x 0,04 €/m²=
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0,08 €/m²
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Größe
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(80 - 70) / - 10 =
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- 1 x 0,06 €/m² =
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- 0,06 €/m²
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Errechneter bereinigter Wert
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3,82 €/m²
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