Kreis Lippe
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Konzern Kreis Lippe
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Fachbereich Vermessung und Kataster
Gebührenrechner
Dem vom Kreis Borken bereitgestellten Gebührenrechner
liegt der Vermessungsgebührentarif (VermGebT) in der
derzeit gültigen Fassung zu Grunde. Der
Vermessungsgebührentarif NRW ist die Grundlage
für die Abrechnungen nach der:
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Gebührenordnung für das amtliche
Vermessungswesen und die amtliche
Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen
(Vermessungsgebührenordnung VermGebO NRW) vom
05.07.2010
Sie können die erforderlichen Eingaben in der jeweils
gewählten Rubrik machen und so die entstehenden Kosten
für Vermessungsleistungen ermitteln.
Diese Kostenermittlung ist jedoch unverbindlich.
Die endgültige Kostenberechnung erfolgt immer von der
Stelle, die eine Vermessung
durchführt (Vermessungsstelle). Dies
geschieht mit den aus der Vermessung entstehenden
Maßen und Größen unter
Berücksichtigung möglicher Besonderheiten.
Wählen Sie die zu ermittelnde Gebührenart aus: