Kreis Lippe
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RB_Rettungsdienst
Rettungsdienst
Der Kreis Lippe ist nach dem Gesetz über den
Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den
Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) Träger
des Rettungsdienstes. Er ist danach verpflichtet, die
bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der
Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des
Krankentransportes sicherzustellen.
Der Kreis Lippe ist Träger der rettungsdienstlichen
Einrichtungen und unterhält insgesamt 10
Rettungswachen. Diese Wachen befinden sich in Bad
Salzuflen, Barntrup-Alverdissen, Blomberg, Horn,
Kalletal-Hohenhausen, Lage, Lügde-Elbrinxen, Lemgo,
Lemgo-Lieme und Oerlinghausen.
Die Stadt Detmold unterhält als große
kreisangehörige Stadt eine Rettungswache in eigener
Trägerschaft.
Der Kreis Lippe betreibt den Rettungsdienst nicht mit
eigenem Personal und hat insgesamt vier Hilfsorganisationen
mit dem Betrieb der Rettungswachen beauftragt. Alle
Wachenstandorte sind rund um die Uhr mit mindestens einem
Rettungswagen besetzt.
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Organisation
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Rettungswache
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Link
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Deutsches Rotes Kreuz e.V.
Kreisverband Lippe
Blaise-Pascal-Str. 4
32760 Detmold
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Bad Salzuflen,
Barntrup-Alverdissen,
Lemgo,
Kalletal
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www.drk-lippe.de
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Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Hameln-Pyrmont e.V.
Kaiserstr. 34
31785 Hameln
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Lügde-Elbrinxen
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www.drk-hameln-pyrmont.de
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Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Kreisverband Lippe
Paradies 1-3
32825 Blomberg
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Blomberg
Horn
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JUH-Lippe
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Malteser Hilfsdienst e.V.
Bezirksgeschäftsstelle Gütersloh
Oststr. 30
33332 Gütersloh
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Lage
Lemgo-Lieme
Oerlinghausen
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www.malteser-guetersloh.de
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Im Kreis Lippe gibt es 3 Notarztstandorte in den
Städten Bad Salzuflen, Detmold und Lemgo. Randbereiche
des Kreisgebietes werden durch Notärzte aus
Nachbarkreisen versorgt (Schaumburg-Lippe, Hameln,
Höxter, Paderborn).
In Notfällen ist die permanent besetzte
Feuerschutz- und Rettungsleitstelle Kreis
Lippe über die Notrufnummer
112 zu erreichen.
Krankentransporte können bei der Leitstelle ohne
Ortsnetzvorwahl über die einheitliche Rufnummer
19222 angemeldet werden.
Rechtsgrundlagen:
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die
Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen
(RettG NRW)
Welche Kosten entstehen?
Die Gebühren werden nach der
"Gebührensatzung für den
Rettungsdienst im Kreis Lippe" erhoben.