Gleichstellungsstelle des Kreises Lippe
Was macht eigentlich eine Gleichstellungsbeauftragte?
Beim Kreis und in den meisten Städten und Gemeinden im
Kreis Lippe gibt es Gleichstellungsbeauftragte.
Die rechtlichen Grundlagen dafür sind das Grundgesetz,
das Landesgleichstellungsgesetz für NRW und die Kreis-
bzw. Gemeindeordnung. Das Grundgesetz sagt in Artikel 3,
Absatz 2, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung
der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile
hinwirkt.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist primär
Ansprechpartnerin für Frauen und Mädchen aus
ihrer Kommune bzw. dem Kreis und für die Kolleginnen
in den Verwaltungen.
Aufgaben:
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Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt an
Verwaltungsentscheidungen mit, die Frauen betreffen.
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Sie kontrolliert die Einhaltung des
Frauenförderplanes und seiner Zielvorgaben. Die
Basis dafür bildet das LGG
(Landesgleichstellungsgesetz).
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Die Gleichstellungsbeauftragte begleitet
Bewerbungsverfahren zur Förderung der Gleichstellung
und nimmt an den Auswahlgesprächen teil.
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Sie prüft Verwaltungsvorlagen auf
Berücksichtigung von Fraueninteressen und wirkt in
Ausschuss- und Kreistagssitzungen mit.
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Sie baut Netzwerke mit anderen Einrichtungen,
Organisationen und Verbänden auf und arbeitet in
Gremien mit.
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Sie initiiert und begleitet Projekte für
Mädchen und Frauen, mit dem Ziel (strukturelle)
Benachteiligungen abzubauen.
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Sie führt Kultur-, Informations- und
Weiterbildungsveranstaltungen durch und stellt
Infomaterialien zur Verfügung.
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Sie bietet Sprechstunden an.
Beispielhafte Projekte sind:
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die Einrichtung des Kooperationsgremiums "Für Lippe
gegen häusliche Gewalt",
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die Organisation des Girls Day und
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die Durchführung von Kultur- und
Informationsveranstaltungen rund um den Internationalen
Frauentag am 8. März.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Lippe hat
gemeinsam mit der Regionalstelle FAIR ein Netzwerk zum
Thema Frauen und Hartz IV ins Leben gerufen und
versucht in regelmäßigen Gesprächen mit der
Geschäftsführung der LippeProArbeit ,
alltägliche Probleme von Frauen im ALG II Bezug zu
lösen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied der Kommunalen
Gesundheitskonferenz und bearbeitet derzeit zusammen mit
der Fachgruppe Frauengesundheit das Thema Essstörungen
mit dem Ziel, ein besseres Beratungsangebot für Frauen
und Mädchen zu erreichen.
Sie hat zusammen mit dem Verein Frauen fördern Frauen
die Datenbank www.kinderbetreuung-owl.de ins Leben
gerufen.
Dies sind nur einige Beispiele. Bitte fragen Sie bei
Interesse Ihre örtliche Gleichstellungsbeauftragte
oder die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Lippe nach
den aktuellen Projekten und Tätigkeiten.